Handelsregister · GnR 792
Chronologischer Auszug
Soennecken eG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BÜRO ACTUELL Einkaufs- und Marketing-Verbund eG b) Overath c) (1) Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinsame Einkauf von Papier, Schreibwaren, Bürobedarf, Büromöbeln, Büromaschinen, Zeichenbedarf sowie weiterer, branchenverwandter Erzeugnisse im Eigengeschäft (Lagerund Streckengeschäft) sowie im Vermittlungsgeschäft mit Delkredere- Übernahme und Zentralregulierung zum Zweck der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus, die Mitglieder durch kooperatives Marketing, Werbung und Verkaufsförderung sowie weitere Service-Leistungen zu fördern. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist grundsätzlich nicht zugelassen. Mit Mitgliedern verbundene Unternehmen sind wie Mitglieder zu behandeln. In folgenden Ausnahmefällen ist das Nichtmitglieder-Geschäft nach vorheriger Prüfung und Genehmigung durch den Aufsichtsrat statthaft: a) Falls einzelne Lagerartikel auch zu reduzierten Preisen im Mitgliederkreis nicht oder nicht gänzlich abgesetzt werden können, können Restbestände nach vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates zum jeweiligen Einzelfall an Nichtmitglieder veräußert werden. Der Verkauf an Verbrauchermärkte, C+C- Märkte und ähnliche Vertriebsformen ist auch in diesen Ausnahmefällen nicht gestattet. b) Soweit es die Markt- und Wettbewerbs-Verhältnisse im Interesse der Mitglieder erfordern, können in begründeten Sonderfällen Artikel in Großmengen zum Wiederverkauf an Mitglieder und - ohne Preisvorteil - auch an Nichtmitglieder nach vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates zum jeweiligen Einzelfall von der Genossenschaft eingekauft werden. Der Verkauf an Verbrauchermärkte, C+C- Märkte und ähnliche Vertriebsformen ist auch in diesen Ausnahmefällen nicht gestattet. (4) Eigene Marken der Genossenschaft sind nur zum Wiederverkauf an Verbraucher und nicht zum Verkauf an Händler zugelassen. (5) Diese und sämtliche weiteren Förderungsleistungen der Genossenschaft können nur von Mitgliedern in Anspruch genommen werden. | Keine Nachschusspflicht | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, vertreten. b) Vorstand: Dr. Erdmann, Benedikt, Köln, *XX.XX.XXXX Vorstand: Jarosch, Viktor, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Caulwell, Axel, Frankfurt am Main Helmerich, Hansgeorg, Friedrichsdorf 2 | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 11.07.1930, zuletzt geändert am 22.06.2000 | a) 28.03.2003 Strube b) Tag der ersten Eintragung: 13.08.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 220 Amtsgericht Bergisch Gladbach getreten. Freigegeben am 28.03.2003. |
| 2 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Billen, Josef, Overath, *XX.XX.XXXX Schnepper, Günter, Kürten, *XX.XX.XXXX Hausmann, Ralf, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 02.04.2003 Wulff | ||||
| 3 | a) BRANION eG c) 1. Der Zweck des Unternehmens ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. 2. Gegenstand ist insbesondere: a) Übernahme des Delkredere und Durchführung der Zentralregulierung, b) Großhandel c) Erstellung von Marketingkonzeptionen und Werbemitteln, d) Beratung der Mitglieder, insbesondere in Fragen der Betriebswirtschaft, der Sortimente und des Marketing, e) Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustausches der Mitglieder untereinander. f) Förderung der Entwicklung und Mitwirkung bei der Schaffung und Weiterentwicklung branchenbezogener Daten und Datenverarbeitungssysteme zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die nicht Mitglieder der Genossenschaft sind, ist zulässig, soweit es sich dabei um mit Mitgliedern im Sinne von §§ 17/18 Aktiengesetz verbundene Unternehmen handelt. 4. Die Genossenschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Durch Beschluss der Generalversammlung vom 25.06.2003 ist das Statut neugefasst unter Änderung von § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 14 (Vertretung). | a) 22.07.2003 Schmied b) Beschluss Bl. 176-189, Statutsneufassung Bl. 259- 284 Sdb. | ||
| 4 | b) Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 25.06.2003 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2003 mit der SOENNECKEN eG mit Sitz in Overath (AG Köln, GnR 790) verschmolzen. | a) 14.10.2003 Schmied b) Verschmelzungsvertrag Bl. 290 ff Sdb. | ||||
| 5 | Prokura erloschen: Caulwell, Axel, Frankfurt am Main | a) 18.12.2003 Schmied | ||||
| 6 | a) Die Generalversammlung vom 13.05.2004 hat eine Änderung des Statuts in § 9 (Rechte der Mitglieder) und § 27 (Einberufung und Tagesordnung) beschlossen. | a) 10.12.2004 Schmied b) Beschluss Bl. 656-675 Sdb. | ||||
| 7 | a) Die Generalversammlung vom 12.05.2005 hat eine Änderung des Statuts in § 3 Abs. 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 25 Abs. 1 k (Gemeinsame Zuständigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 14.07.2005 Schmied b) Beschl. Bl. 682-697 Sdb. | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Jarosch, Viktor, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. Barth, Rainer, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 03.08.2005 Schmied | ||||
| 9 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Becker, Margit Maria, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) 31.01.2006 Schmied | ||||
| 10 | Prokura erloschen: Schnepper, Günter, Kürten, *XX.XX.XXXX | a) 13.03.2006 Schmied | ||||
| 11 | Prokura erloschen: Helmerich, Hansgeorg, Friedrichsdorf 2, *XX.XX.XXXX | a) 13.10.2006 Schmied | ||||
| 12 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Schneuer, Hartwig, Pinneberg, *XX.XX.XXXX | a) 31.01.2007 Schmied | ||||
| 13 | a) Soennecken eG | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Friedrich, Klaus, Wuppertal, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Billen, Josef, Overath, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 09.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde die Änderung der Satzung in § 6 (Ausscheiden durch Tod, Insolvenz, Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft) Überschrift und Ziffer 3, § 14 (Vertretung) Ziffer 3, § 23 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats) Ziffer 6, § 27 (Einberufung und Tagesordnung) Ziffer 2 und Ziffer 5, § 32 (Gegenstände der Beschlussfassung) Ziffer 9 sowie § 33 (Mehrheitserfordernisse) Ziffer 2.d beschlossen. | a) 13.08.2007 Schmied | ||
| 14 | Prokura erloschen: Friedrich, Klaus, Wuppertal, *XX.XX.XXXX Folgende Prokuren aus computertechnischen Gründen erneut eingetragen: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Schneuer, Hartwig, Pinneberg, *XX.XX.XXXX Hausmann, Ralf, Köln, *XX.XX.XXXX Becker, Margit Maria, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) 18.07.2008 Schmied | ||||
| 15 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Braun, Theodor Albert, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX | a) 24.04.2009 Schmied | ||||
| 16 | c) 1. Der Zweck des Unternehmens ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. 2. Gegenstand ist insbesondere: a) Übernahme des Delkredere und Durchführung der Zentralregulierung, b) Großhandel c) Erstellung von Marketingkonzeptionen und Werbemitteln, d) Beratung der Mitglieder, insbesondere in Fragen der Betriebswirtschaft, der Sortimente und des Marketing, e) Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustausches der Mitglieder untereinander. f) Förderung der Entwicklung und Mitwirkung bei der Schaffung und Weiterentwicklung branchenbezogener Daten und Datenverarbeitungssysteme zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die nicht Mitglieder der Genossenschaft sind, ist zulässig, soweit es sich dabei um mit Mitgliedern im Sinne von §§ 17/18 Aktiengesetz verbundene Unternehmen handelt. 4. Die Genossenschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Genossenschaft ist insbesondere auch berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, wenn dies zur wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder geeignet erscheint. In den Satzungen der mit der Genossenschaft verbundenen Unternehmen (i. S. d. §§ 15 ff., 291 ff. AktG) muss unabhängig von der Rechtsform sichergestellt werden dass, a) der Zweck der Gesellschaft die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder der Genossenschaft ist, b) der Vorstand der Genossenschaft seiner Berichtspflicht nach § 18 lit. a) und lit. e) nachkommen kann, c) der Aufsichtsrat der Genonssenschaft seinen Aufgaben und Pflichten nach § 23 Nr. 1 und Nr. 6 nachkommen kann, d) Aufsichtsrat und Vorstand ihren Mitwirkungspflichten nach § 25 Nr. 1 lit. K) nachkommen können und e) die verbundenen Unternehmen entsprechend §§ 53 ff. GenG von einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft geprüft werden (§ 15 Abs. 2 lit. g) soweit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches oder des Publizitätsgesetzes eine Prüfungspflicht besteht. | a) Die Generalversammlung vom 07.05.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 2 Abs. 4 (Zweck und Gegenstand), § 15 Abs. 2 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 18 Abs. 1 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), § 23 Abs. 1 und Abs. 6 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates) und § 25 Abs. 1 (Gemeinsame Zuständigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen. Dabei wurde der Gegenstand des Unternehmens ergänzt. | a) 17.08.2009 Schmied | |||
| 17 | c) Nach Berichtigung von Schreibfehlern von Amts wegen: 1. Der Zweck des Unternehmens ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. 2. Gegenstand ist insbesondere: a) Übernahme des Delkredere und Durchführung der Zentralregulierung, b) Großhandel c) Erstellung von Marketingkonzeptionen und Werbemitteln, d) Beratung der Mitglieder, insbesondere in Fragen der Betriebswirtschaft, der Sortimente und des Marketing, e) Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustausches der Mitglieder untereinander. f) Förderung der Entwicklung und Mitwirkung bei der Schaffung und Weiterentwicklung branchenbezogener Daten und Datenverarbeitungssysteme zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die nicht Mitglieder der Genossenschaft sind, ist zulässig, soweit es sich dabei um mit Mitgliedern im Sinne von §§ 17/18 Aktiengesetz verbundene Unternehmen handelt. 4. Die Genossenschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Genossenschaft ist insbesondere auch berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, wenn dies zur wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder geeignet erscheint. In den Satzungen der mit der Genossenschaft verbundenen Unternehmen (i. S. d. §§ 15 ff., 291 ff. AktG) muss unabhängig von deren Rechtsform sichergestellt werden dass, a) der Zweck der Gesellschaft die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder der Genossenschaft ist, b) der Vorstand der Genossenschaft seiner Berichtspflicht nach § 18 lit. a) und lit. e) nachkommen kann, c) der Aufsichtsrat der Genossenschaft seinen Aufgaben und Pflichten nach § 23 Nr. 1 und Nr. 6 nachkommen kann, d) Aufsichtsrat und Vorstand ihren Mitwirkungspflichten nach § 25 Nr. 1 lit. k) nachkommen können und e) die verbundenen Unternehmen entsprechend §§ 53 ff. GenG von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden (§ 15 Abs. 2 lit. g) soweit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches oder des Publizitätsgesetzes eine Prüfungspflicht besteht. | a) 02.09.2009 Schmied | ||||
| 18 | c) 1. Der Zweck des Unternehmens ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. 2. Gegenstand ist insbesondere: a) Übernahme des Delkredere und Durchführung der Zentralregulierung, b) Großhandel, c) Direktgeschäft mit Großkunden, d) Erstellung von Marketingkonzeptionen und Werbemitteln, e) Beratung der Mitglieder, insbesondere in Fragen der Betriebswirtschaft, der Sortimente und des Marketing, f) Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustausches der Mitglieder untereinander, g) Förderung der Entwicklung und Mitwirkung bei der Schaffung und Weiterentwicklung branchenbezogener Daten und Datenverarbeitungssysteme zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die nicht Mitglieder der Genossenschaft sind, ist zulässig, soweit es sich dabei um mit Mitgliedern im Sinne von §§ 17/18 Aktiengesetz verbundene Unternehmen handelt oder soweit es sich dabei um Dritte (Nichtmitglieder) handelt, die im Rahmen des Direktgeschäftes mit Großkunden (§ 2 Abs. 2 lit. c)) beliefert werden. Die Genossenschaft ist berechtigt, das Direktgeschäft nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 lit. c) zu betreiben, wenn dadurch a) die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Genossenschaft, ihrer verbundenen Unternehmen oder ihrer Mitglieder zumindest mittelbar gefördert wird, b) die Genossenschaft oder eines ihrer verbundenen Unternehmen freie Märkte besetzt, die von den Mitgliedern nicht besetzt sind, und c) die sonstigen Leistungen der Genossenschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen zumindest mittelbar verbessert werden. 4. Die Genossenschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Genossenschaft ist insbesondere auch berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, wenn dies zur wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder geeignet erscheint. In den Satzungen der mit der Genossenschaft verbundenen Unternehmen (i. S. d. §§ 15 ff., 291 ff. AktG) muss unabhängig von deren Rechtsform sichergestellt werden dass, a) der Zweck der Gesellschaft die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder der Genossenschaft ist, b) der Vorstand der Genossenschaft seiner Berichtspflicht nach § 18 lit. a) und lit. f) nachkommen kann, c) der Aufsichtsrat der Genossenschaft seinen Aufgaben und Pflichten nach § 23 Nr. 1 und Nr. 7 nachkommen kann, d) Aufsichtsrat und Vorstand ihren Mitwirkungspflichten nach § 25 Nr. 1 lit I) nachkommen können und e) die verbundenen Unternehmen entsprechend §§ 53 ff. GenG von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden ( § 15 Abs. 2 lit.g), soweit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches oder des Publizitätsgesetzes eine Prüfungspflicht besteht. | Prokura erloschen: Braun, Theodor Albert, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Mersmann, Georg, Essen, *XX.XX.XXXX | a) Systembedingt neu eingetragen: Statut vom 11.07.1930 Die Generalversammlung vom 30.04.2010 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 9 (Rechte der Mitglieder), § 18 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates) und § 25 (Gemeinsame Zuständigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen; dabei wurde auch der Gegenstand des Unternehmens geändert. | a) 20.08.2010 Schmied | ||
| 19 | b) Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Vorstand: Dr. Erdmann, Benedikt, Köln, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Vorstand: Dr. Barth, Rainer, Köln, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 31.08.2011 Großkelwing | ||||
| 20 | a) Die Generalversammlung vom 08.05.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 5 (Ausschluss) und § 21 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates) beschlossen. | a) 20.08.2012 Schmied | ||||
| 21 | Prokura erloschen: Schneuer, Hartwig, Pinneberg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schneider, Klaus, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 11.02.2014 Schmied | ||||
| 22 | c) 1. Der Zweck des Unternehmens ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. 2. Gegenstand ist insbesondere: a) Übernahme des Delkredere und Durchführung der Zentralregulierung, b) Großhandel, c) Erstellung von Marketingkonzeptionen und Werbemitteln, d) Beratung der Mitglieder, insbesondere in Fragen der Betriebswirtschaft, der Sortimente und des Marketing, e) Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustausches der Mitglieder untereinander, f) Förderung der Entwicklung und Mitwirkung bei der Schaffung und Weiterentwicklung branchenbezogener Daten und Datenverarbeitungssysteme zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder, g) Eigengeschäft mit privaten und gewerblichen Endkunden. 3. Die Genossenschaft ist berechtigt, das Eigengeschäft nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 lit. g) zu betreiben, wenn dies dem Förderzweck dient und mit den Belangen der Mitglieder vereinbart ist. Eigengeschäfte dienen dem Förderzweck, a) wenn sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Genossenschaft, ihrer verbundenen Unternehmen oder ihrer Mitglieder zumindest mittelbar fördern, b) wenn die Genossenschaft oder eines ihrer verbundenen Unternehmen freie Märkte besetzt, die von den Mitgliedern nicht besetzt sind, und c) wenn die sonstigen Leistungen der Genossenschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen zumindest mittelbar verbessert werden. Im Rahmen der Abwägung, ob freie Märkte vorliegen, ist auf die schutzwürdigen Belange einzelner Mitglieder, insbesondere deren Marktstellung und Wettbewerbsinteressen, angemessen Rücksicht zu nehmen. In der Regel sind Eigengeschäfte zulässig, a) die im Rahmen eines ausschließlich elektronisch organisierten Vertriebsweges abgewickelt werden, b) die Folge einer Geschäftsübernahme sind, die zur Sicherung und dem Ausbau der Marktstellung erforderlich war bzw. ist, oder c) bei denen aus anderen Gründen überwiegende Interessen der Gemeinschaft die Interessen einzelner Mitglieder überwiegen. 4. Die Genossenschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die nicht Mitglieder sind, ist zulässig, soweit es sich dabei um mit Mitgliedern i.S.v. §§ 17/18 AktG verbundene Unternehmen handelt oder soweit es sich dabei um Dritte (Nichtmitglieder) handelt, die im Rahmen des Eigengeschäftes (§ 2 Abs. 2 lit. g), Abs. 3) beliefert werden. 5. Die Genossenschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, wenn dies zur wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder geeignet erscheint. In den Satzungen der mit der Genossenschaft verbundenen Unternehmen (i.S.d. § 15 ff., 291 ff. AktG) muss unabhängig von deren Rechtsform sichergestellt werden dass, a) der Zweck der Gesellschaft die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder der Genossenschaft ist, b) der Vorstand der Genossenschaft seiner Berichtspflicht nach § 18 lit. a) und lit. f) nachkommen kann, c) der Aufsichtsrat der Genossenschaft seinen Aufgaben und Pflichten nach § 23 Nr. 1 und Nr. 7 nachkommen kann, d) Aufsichtsrat und Vorstand ihren Mitwirkungspflichten nach § 25 Nr. 1 lit. 1) nach-kommen können und e) die verbundenen Unternehmen entsprechend § 53 ff. GenG von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden (§ 15 Abs. 2 lit. g), soweit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches oder des Publizitätsgesetzes eine Prüfungspflicht besteht. | Prokura erloschen: Hausmann, Ralf, Köln, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 25.11.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 9 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 18 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates) und § 25 (Gemeinsame Zuständigkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen. Dabei wurde auch der Gegenstand des Unternehmens geändert. | a) 17.02.2015 Schmied | ||
| 23 | c) Nach Berichtigung von Amts wegen (Schreibfehler): 1. Der Zweck des Unternehmens ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. 2. Gegenstand ist insbesondere: a) Übernahme des Delkredere und Durchführung der Zentralregulierung, b) Großhandel, c) Erstellung von Marketingkonzeptionen und Werbemitteln, d) Beratung der Mitglieder, insbesondere in Fragen der Betriebswirtschaft, der Sortimente und des Marketing, e) Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustausches der Mitglieder untereinander, f) Förderung der Entwicklung und Mitwirkung bei der Schaffung und Weiterentwicklung branchenbezogener Daten und Datenverarbeitungssysteme zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder, g) Eigengeschäft mit privaten und gewerblichen Endkunden. 3. Die Genossenschaft ist berechtigt, das Eigengeschäft nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 lit. g) zu betreiben, wenn dies dem Förderzweck dient und mit den Belangen der Mitglieder vereinbart ist. Eigengeschäfte dienen dem Förderzweck, a) wenn sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Genossenschaft, ihrer verbundenen Unternehmen oder ihrer Mitglieder zumindest mittelbar fördern, b) wenn die Genossenschaft oder eines ihrer verbundenen Unternehmen freie Märkte besetzt, die von den Mitgliedern nicht besetzt sind, und c) wenn die sonstigen Leistungen der Genossenschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen zumindest mittelbar verbessert werden. Im Rahmen der Abwägung, ob freie Märkte vorliegen, ist auf die schutzwürdigen Belange einzelner Mitglieder, insbesondere deren Marktstellung und Wettbewerbsinteressen, angemessen Rücksicht zu nehmen. In der Regel sind Eigengeschäfte zulässig, a) die im Rahmen eines ausschließlich elektronisch organisierten Vertriebsweges abgewickelt werden, b) die Folge einer Geschäftsübernahme sind, die zur Sicherung und dem Ausbau der Marktstellung erforderlich war bzw. ist, oder c) bei denen aus anderen Gründen überwiegende Interessen der Gemeinschaft die Interessen einzelner Mitglieder überwiegen. 4. Die Genossenschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die nicht Mitglieder sind, ist zulässig, soweit es sich dabei um mit Mitgliedern i.S.v. §§ 17/18 AktG verbundene Unternehmen handelt oder soweit es sich dabei um Dritte (Nichtmitglieder) handelt, die im Rahmen des Eigengeschäftes (§ 2 Abs. 2 lit. g), Abs. 3) beliefert werden. 5. Die Genossenschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, wenn dies zur wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder geeignet erscheint. In den Satzungen der mit der Genossenschaft verbundenen Unternehmen (i.S.d. § 15 ff., 291 ff. AktG) muss unabhängig von deren Rechtsform sichergestellt werden dass, a) der Zweck der Gesellschaft die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder der Genossenschaft ist, b) der Vorstand der Genossenschaft seiner Berichtspflicht nach § 18 lit. a) und lit. f) nachkommen kann, c) der Aufsichtsrat der Genossenschaft seinen Aufgaben und Pflichten nach § 23 Nr. 1 und Nr. 7 nachkommen kann, d) Aufsichtsrat und Vorstand ihren Mitwirkungspflichten nach § 25 Nr. 1 lit. I) nachkommen können und e) die verbundenen Unternehmen entsprechend §§ 53 ff. GenG von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden (§ 15 Abs. 2 lit. g), soweit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches oder des Publizitätsgesetzes eine Prüfungspflicht besteht. | a) 27.02.2015 Schmied | ||||
| 24 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Melzer, Jens, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 23.04.2015 Schmied | ||||
| 25 | Prokura erloschen: Mersmann, Georg, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 12.08.2015 Schmied | ||||
| 26 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Esser, Frank, Heinsberg, *XX.XX.XXXX | a) 23.12.2015 Schmied | ||||
| 27 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Barth, Rainer, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Esser, Frank, Heinsberg, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Esser, Frank, Heinsberg, *XX.XX.XXXX | a) 17.09.2020 Raschke | |||
| 28 | b) Bestellt als Vorstand: Mersmann, Georg, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 12.10.2021 Raschke | ||||
| 29 | b) Nicht mehr Vorstand: Esser, Frank, Heinsberg, *XX.XX.XXXX | a) 21.06.2022 Raschke | ||||
| 30 | Prokura erloschen: Schneider, Klaus, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 20.12.2022 Raschke | ||||
| 31 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Otte-Wiese, Christoph, Leverkusen, *XX.XX.XXXX | a) 11.12.2023 Drewke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.