Die Förderung der Kunst und Kultur sowie der Erziehung und Bildung durch die Organisation und Durchführung zeitgemäßer Bildungsmaßnahmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gregory Marriott
Stuttgart
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2025.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Unternehmensgegenstand) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Zusätzlich wurde § 6 (Sonstiges) gestrichen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2025 mit Nachtrag vom 14.10.2025 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Stiftung "Marriott Stiftung", Stuttgart (Stiftungsregister des Regierungspräsidium Stuttgart Nr. 50/2008) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den Teilbetrieb Musikschule auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Marriott Stiftung", Stuttgart (Stiftungsregister Regierungspräsidium Stuttgart Nr. 50/2008; Amtsgericht Stuttgart HRA 742785) am 23.10.2025 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.