die Vermittlung von Finanzdienstleistungen nach § 34 c GewO und Mikrokrediten, Unternehmensberatung, Gründungsberatung, Schulung, Consulting und Training, Vertrieb, Marketing, Werbung, Mediendesign, PR-Beratung, Callcenter, IT-Hard- und Softwareentwicklung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Montaz Geisler
Nürnberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.04.2011.
Die Hauptversammlung vom 02.08.2012 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Grundkapital, Aktien) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 02.08.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50.000,00 EUR beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 02.08.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu weiteren 50.000,00 EUR beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.08.2012 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 02.08.2017 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 50.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2012/I).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.