Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht der Vorstandschaft ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 2.000€ die Zustimmung der Mehrheit der Vorstandschaft erforderlich ist. Verträge, die ein Dauerschuldverhältnis begründen oder die Abteilung zu laufenden Leistungen verpflichten, insbesondere Vereinbarungen mit Sportler/innen, Trainer/innen und Übungsleiter/innen sowie Mietverträge oder Verträge über den laufenden Bezug von Waren und sonstigen Leistungen, können rechtsverbindlich nur von der Mehrheit der Vorstandschaft abgeschlossen werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Lothar Bertrams
Stuttgart
Vorstand
Julia Heroldt
Stuttgart
Vorstand
Peter Frank Thurmann
München
Vorstand
Vivienne Thurmann
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.11.2024.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 3
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