Produktion und Vertrieb von Produkten auf Basis von nach dem ALCERU-Verfahren hergestellten cellulosischen Formkörpern; dies schließt die Anwendung auf Basis dieser cellulosischen Formkörper ein, die sowohl durch das Unternehmen selbst als auch durch von dem Unternehmen beauftragte Dritte gefertigt werden können und durch das Unternehmen vertrieben werden; Wahrnehmung aller damit im Zusammenhang stehenden gewerblichen und FuE-Tätigkeiten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heinrich Joos
Oberkirch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.09.2005
Die Hauptversammlung vom 21.06.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 5.000,00 EUR auf 55.000,00 EUR und die Änderung von §10 (Zustimmungspflichtige Geschäfte) der Satzung beschlossen. § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13.03.2008 geändert. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 18.07.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 06.11.2009 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die Ergänzung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 06.11.2009 und vom 30.09.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.700,00 EUR auf 57.700,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.09.2011 ist die Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 02.03.2016 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 60.000,00 EUR beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 21.09.2017 hat die Satzung neugefasst. Dabei wurde u.a. § 4 (Grundkapital und Aktien) geändert und das genehmigte Kapital (2009/I) aufgehoben.
Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 21.09.2017 die Änderung des Kapitalerhöhungsbeschlusses vom 02.03.2016 beschlossen.
Die am 02.03.2016 und 21.09.2017 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 29.800,00 EUR durchgeführt. Die Änderung des § 3 (Grundkapital und Aktien) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.12.2017 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17.03.2025 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die Änderung der §§ 3 (Grundkapital und Aktien) und 6 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.11.2005. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben und von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 15 SB;
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.03.2025 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10.04.2030 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 42.500,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2025/I).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.