Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, zugleich SLG-Leiter, der Geschäftsführer, zugleich stellvertretender SLG-Leiter, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der SLG-Leiter, vertreten.
Protokoll Bl. 4ff SB; Satzung Bl. 8ff SB.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 10.10.2020.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.