Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der SLC Sautter Lift Components GmbH & Co. KG, welche die Entwicklung, die Herstellung, den Vertrieb und den Handel von/mit Erzeugnissen des Maschinenbaus und der Elektrotechnik insbesondere für den Einsatz in Aufzugsanlagen zum Gegenstand hat.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Klaus Sautter
Stuttgart
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand), 4 (Stammkapital) und 8 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Sitz) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.08.2005.
Tag der ersten Eintragung: 14.12.2004
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 2
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 09.02.2018 (5 IN 76/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 18.04.2018 (5 IN 76/18) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch die erfolgte Auflösung gelten die bisherigen Bestimmungen zur allgemeinen und konkreten Vertretungsregelung nicht mehr. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Regelung für Liquidatoren, also die gemeinschaftliche Vertretungsbefugnis. Eine hiervon abweichende Vertretungsbefugnis ist nicht angemeldet. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.