Handelsregister · HRB 26493

Chronologischer Auszug

Skylife Fitness GmbH · Amtsgericht Augsburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Skylife Fitness GmbH

b)
Augsburg
Geschäftsanschrift:
Franz-Kobinger-Str. 5a, 86157 Augsburg

c)
Betrieb einer Fitness- und Freizeitanlage mit
allen dazugehörigen Nebengeschäften.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Lehenberger, Manfred, Neusäß, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2011.
a)
14.10.2011
Müller
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 01.04.2023 (Az. 7 IN 878/22)
das Insolvenzverfahren eröffnet
und Eigenverwaltung angeordnet
worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts
wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
a)
05.04.2023
Gloge
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 28.06.2023
(Az. 7 IN 878/22) wurde die Anordnung der Eigenverwaltung
durch die Schuldnerin aufgehoben.
a)
04.07.2023
Becker

b)
Allgemeine
Vertretungsregelung und
besondere
Vertretungsbefugnis
des/der
Vertretungsberechtigten
von Amts wegen gemäß
§ 384 Abs. 2 FamFG als
unrichtig
gekennzeichnet.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.