Planung und Herstellung von Ständen und Messen und Ausstellungen sowie Planung, Handeln mit und Bauen von Holzhäu-sern inklusive Ausbau
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frederick Skupin
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 7. Januar 1986, später geändert
Die Gesellschafterversammlung vom 8. Januar 2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 3 und mit ihr die Sitzverlegung von Mönchengladbach (bisher AG Mönchengladbach HRB 2899) nach Kaarst beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20. Juli 2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Gegenstand, Sitz) Abs. (2) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 66 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 70 ff. Sonderband
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