Zur Vertretung der Gesellschaft sind die Komplementäre berechtigt und verpflichtet. Ist nur ein Komplementär vorhanden, wird die Gesellschaft von diesem einzeln vertreten. Solange mehrere Komplementäre vorhanden sind, vertritt jeder Komplementär die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen Komplementär oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Auch wenn mehrere Komplementäre vorhanden sind, kann einzelnen Komplementären Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Gesellschafterversammlung kann Komplementäre, ihre Geschäftsführer und ihre Prokuristen sowie Prokuristen der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
Stürmann & Kessler GmbH
Stuhr
einzelvertretungsberechtigt, auch wenn mehrere Komplementäre vorhanden sind. Sie und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Kommanditist(in)
Bernhard Keßler
Bremen
Kommanditist(in)
Volker Uferkamp
28832 Achim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Stürmann & Kessler G.m.b.H., Stuhr (Amtsgericht Walsrode HRB 110317) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.12.2007.
Die Firma der Komplementärin SKP Italian Style GmbH ist in Stürmann & Kessler GmbH geändert.
Freitext
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß Artikel 65 S. 3 EGHGB eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.