Vorstand im Sinne des § 26 BGB: aus mindestens einem, höchstens zwei Mitgliedern, und zwar bei mehrgliedrigem Vorstand dem/der Vorstandsvorsitzenden und einem weiteren Vorstand der den Vorstandsvorsitzenden/ die Vorstandsvorsitzende vertritt. Bei einköpfigem Vorstand vertritt dieser den Verein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt so vertritt der/die Vorstandsvorsitzende den Verein, im Verhinderungsfall das weitere Vorstandsmitglied
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Erven
Mönchengladbach
Vorstand
Franz Richard Beering-Katthagen
Mönchengladbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.04.1967 zuletzt geändert am 10.08.2000
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2010 hat die Änderung der Satzung und deren Neufassung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.08.2014 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck des Vereins) und 3 (Aufgaben des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.09.2025 hat die Neufassung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins unter Beibehaltung des Sitzes beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mönchengladbach: 06.11.1967. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.08.2004.
lfd. NR. 14 Sp. 3 a) und 3 b) von Amts wegen ergänzend eingetragen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.