Handelsregister · VR 120378
Chronologischer Auszug
SKM Meppen e.V. · Amtsgericht Osnabrück
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Sozialdienst katholischer Männer Meppen b) Meppen | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muß, sind gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Abschluß folgender Rechtsgeschäfte bedarf als Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ortsbischofs: 1. der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum an Grundstücken sowie die Änderung, die Veräußerung und die Aufgabe von Rechten an Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes den Wert von DEM 100.000,-- übersteigt; 2. die Aufnahme und Hingabe von Darlehen, sofern nicht die Vorschriften über die Mündelsicherheit erfüllt sind, und die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als DEM 50..000,-- 3. die Übernahme von Bürgschaften; 4. die Planung und der Abschluß von Verträgen betreffend Durchführung von Baumaßnahmen, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsplan vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag in Höhe von DEM 20.000,-übersteigt; 5. der Abschluß von Verträgen die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand haben, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsplan vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von DEM 5.000,-- übersteigt. Die Annahme von Schenkungen unter Lebenden oder von Todes wegen bedarf nicht der Zustimmung des Ortsbischofs. b) Schriftführer: Bruns, Wolfgang, Meppen, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Bröring, Heinz, Meppen, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Göken, Günter, Meppen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Wessels, Heinz, Meppen, *XX.XX.XXXX Geistlicher Beirat: Brockmeyer, Hartwig, Pfarrer, Meppen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 10.11.1987 | a) 11.09.2006 Sextroh b) Satzung Blatt 4-11 der Akten Tag der ersten Eintragung: 06.12.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 659 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 11.09.2006. |
| 2 | a) SKM - Sozialdienst Katholischer Männer - Emsland Mitte- e.V. | a) Der Abschluß folgender Rechtsgeschäfte bedarf als Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bischofs von Osnabrück: 1. der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum an Grundstücken; 2. Baumaßnahmen, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind und im Einzelfall die Höhe von mehr als 25.000,00 EUR überschreiten; 3. Die Anstellung von Mitarbeitern der Leitung und die Festsetzung ihrer Vergütung sowie die Anstellung von Mitarbeitern, die im Stellenplan nicht vorgesehen sind; 4. Beteiligungsverhältnisse aller Art; 5. Die Annahme von Zuwendungen unter Lebenden und von Todes wegen, die mit Verpflichtungen verbunden sind; 6. die Aufnahme und die Gewährung von Darlehn sowie die Übernahme von Bürgschaften, sowit die Verpflichtung den Betrag von 25.000,00 EUR übersteigen; 7. Satzungsänderungen 8. Auflösung. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf Beisitzern. Der/die Vorsitzende vertritt einzeln, der/die stellvertretende Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. | b) Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 30.08.2007 Sieveke |
| 3 | a) Aufgrund der Änderung der Bezeichnung der Vorstandsämter allgemeine Vertretungsregelung erneut vorgetragen: Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf als Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bischofs von Osnabrück: 1. der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum an Grundstücken; 2. Baumaßnahmen, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind und im Einzelfall die Höhe von mehr als 25.000,00 EUR überschreiten; 3. Die Anstellung von Mitarbeitern der Leitung und die Festsetzung ihrer Vergütung sowie die Anstellung von Mitarbeitern, die im Stellenplan nicht vorgesehen sind; 4. Beteiligungsverhältnisse aller Art; 5. Die Annahme von Zuwendungen unter Lebenden und von Todes wegen, die mit Verpflichtungen verbunden sind; 6. die Aufnahme und die Gewährung von Darlehn sowie die Übernahme von Bürgschaften, soweit die Verpflichtung den Betrag von 25.000,00 EUR übersteigt; 7. Satzungsänderungen 8. Auflösung. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf weiteren Mitgliedern, davon gehört der geistliche Beirat dem Vorstand an. Der/die Vorsitzende vertritt einzeln, der/die stellvertretende Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. b) Geändert, nun: Vorstandsmitglied: Wessels, Heinz, Meppen, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Stellvertretender Vorsitzender: Bröring, Heinz, Meppen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geistlicher Beirat: Brockmeyer, Hartwig, Pfarrer, Meppen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied (Geistlicher Beirat): Scholz, Jürgen, Meppen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsmitglied: Fickers, Manfred, Meppen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.08.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck und Aufgaben des Vereins), in § 6 (Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Beendigung der Mitgliedschaft), in § 8 (Einberufung und Tätigkeit der Mitgliederversammlung), in § 10 (Beschlüsse der Mitgliederversammlung), in § 12 (Zusammensetzung des Vorstandes) und in § 13 (Einberufung und Arbeitsweise des Vorstandes) beschlossen. | a) 14.02.2018 Brings b) Satzung Blätter 175 - 182 der Akten | |
| 4 | a) SKM Meppen e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name Sitz Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens beschlossen; ferner wurde die Änderung der Satzung in § 2 (Verbandliche und kirchliche Einordnung), in § 10 (Beschlüsse der Mitgliederversammlung), in § 15 (Vertretung) sowie in § 19 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 30.04.2019 Brings b) Satzung Blätter 47 - 53 Band II der Akten | |
| 5 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Schwering, Jürgen, Meppen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Göken, Günter, Meppen, *XX.XX.XXXX | a) 07.12.2021 Grawunder |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.