SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste im Landkreis Rastatt e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Rastatt
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 520775
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
11.02.2026
Abrufstand
10.05.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Geschäftsführer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass bei Bürgschaften, Darlehen und Schenkungen sowie Miet- und Pachtverträgen und bei Grundstücksgeschäften die Zustimmung des "SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste in der Erzdiözese Freiburg e.V.", Freiburg, erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Norbert Brugger
Kuppenheim
Vorstand
Norbert Zoller
Kuppenheim
Vorstand
Cordula Ferber
Muggensturm
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.11.1997 und 30.07.1998 in Neufassung vom 28.04.2009 mit Änderung vom 04.05.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz), § 3 (Aufgaben), § 8 (Mitgliederversammlung), § 10 (Vorstand), § 12 (Satzungs- und Zweckänderung, Auflösung), § 13 (Genehmigungsvorbehalte), § 14 (besondere kirchenrechtliche Regelungen), § 16 (Inkrafttreten) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 04.09.1998
Satzung: Sonderband 1 Blatt 15-18
Satzung: Sonderband 1 Bl. 49-53
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.