Handelsregister · VR 2203 früher Amtsgericht Bocholt

Chronologischer Auszug

SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste Bocholt e.V. · Amtsgericht Coesfeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Tabelle Registerblatt Kopfzeile: Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste Bocholt e.V.

b)
Bocholt
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

b) Beginn Rötung Ende Rötung
Vorstandsvorsitzender:
Schröder, Berthold, Bocholt, *XX.XX.XXXX
Beginn Rötung Ende Rötung
Vorstand:
Arnold, Gustav, Bocholt, *XX.XX.XXXX
Beginn Rötung Ende Rötung
Vorstand:
Krause-Fahrland, Britta, Bocholt, *XX.XX.XXXX

a) Beginn Rötung Ende Rötung
eingetragener Verein
Satzung vom 22.11.1963 zuletzt geändert am 18.11.2008

a)
15.04.2009
Schlüter

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.05.1964
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit
an die Stelle des bisherigen
Registerblattes Bocholt VR
203) getreten.
Freigegeben am 15.04.2009.

a)
2Vertretungsregelung geändert: Beginn Rötung Ende Rötung
Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertreten gemeinsam mit
einem weiteren Vorstandsmitglied

b)
Vorsitzender:
Schröder, Berthold, Bocholt, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Arnold, Gustav, Bocholt, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Krause-Fahrland, Britta, Bocholt, *XX.XX.XXXX Beginn Rötung Ende Rötung
weiteres Vorstandsmitglied:
Becking, Stephan, Bocholt, *XX.XX.XXXX Beginn Rötung Ende Rötung
weiteres Vorstandsmitglied:
Veith, Otto, Bocholt, *XX.XX.XXXX

b) Beginn Rötung Ende Rötung
Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2010 hat insgesamt eine
Neufassung der Satzung beschlossen.
25.11.2010
Schlüter

a)
3Nicht mehr Beginn Rötung Ende Rötung
weiteres Vorstandsmitglied:
Veith, Otto, Bocholt, *XX.XX.XXXX
In den Vorstand gewählt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Wingerath, Michael, Bocholt, *XX.XX.XXXX

b)
a)02.08.2011
Schlüter

a)
4In den Vorstand gewählt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Mees, Klaus, Bocholt, *XX.XX.XXXX
In den Vorstand gewählt als
weiteres Vorstandsmitglied:
Eiting, Alfons, Bocholt, *XX.XX.XXXX
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2017 hat die Änderung der
Satzung in § 12 (Zusammensetzung des Vorstandes) beschlossen.

a)
13.07.2017
Hörbelt

a)
5b)Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2019 hat die Änderung der
Satzung in den §§ 9 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 12
(Zusammensetzung des Vorstandes), 13 (Einberufung und Arbeitsweise
des Vorstandes) und 15 (Vertretung) beschlossen.
16.08.2019
Hörnemann
a)
6Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Tenhonsel, Berthold, Rees, *XX.XX.XXXX
mit Vertretungsbefugnis für folgenden Aufgabenbereich:
- Abschluss, Kündigung und/oder Änderung von Dienst-, Miet- oder
Pachtverträgen, Ausbildungsvereinbarungen
- Beantragung von Zuschüssen
- Abgabe von Erklärungen, die Inhalte und Bedingungen von
Bewilligungsbescheiden betreffen und anerkennen
- Erstellung und Unterzeichnung von Verwendungsnachweisen
- Bestätigung und Unterzeichnung von Zuwendungsbestätigungen
- Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Post- und
Fernmeldeverkehr
- Rechtsgeschäfte und Verträge von bis zu 5.000,00 EUR im Einzelfall.

a)
04.10.2019
Hörnemann

a)
7Allgemeine Vertretungsregelung ergänzt:
Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten
jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Umfang der Vertretungsmacht ist in folgender Weise beschränkt:
Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Ortsbischofs.
1. Der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von
Eigentum an Grundstücken, sowie die Änderung, die Veräußerung und
die Aufgabe von Rechten an Grundstücken, soweit der Wert des
einzelnen Rechtsgeschäftes den Betrag von 100.000,00 EUR
übersteigt.
2. Die Aufnahme und Hingabe von Darlehen, sofern nicht die
Vorschriften über die Mündelsicherheit erfüllt sind und die
Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als
25.000,00 EUR.
3. Die Übernahme von Bürgschaften.
4. Die Planung und der Abschluss von Verträgen betreffend die
Durchführung von Baumaßnahmen, wenn hierfür keine Mittel im
Haushaltsplan vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von
15.000,00 EUR übersteigt.
5. Der Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche
Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand haben, wenn
hierfür keine Mittel im Haushaltsplan vorgesehen sind und das
Entgelt einen Betrag von 5.000,00 EUR übersteigt.
6. (Aus-) Gründung von und Beteiligungen an anderen juristischen
Personen.

b) Beginn Rötung Ende Rötung
a)10.02.2020
Hörnemann

a)
8Nicht mehr Beginn Rötung Ende Rötung
weiteres Vorstandsmitglied:
Becking, Stephan, Bocholt, *XX.XX.XXXX

Gewählt als
Vorstand:
Großkopf, Heiko, Bocholt, *XX.XX.XXXX
Die Mitgliederversammlung hat am 22.05.2024 eine Änderung der
Satzung in § 2 (Aufnahme der Präventionsordnung), § 8 (Einberufung
der Mitgliederversammlung) und § 13 (Einberufung und Arbeitsweise
des Vorstandes) beschlossen.
12.08.2024
Hoernemann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.