Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zur Empfangnahme und Herausgabe von Urkunden, Geld oder Geldeswert, zum Abschluss von Verträgen, zur Besorgung von Hypothekenangelegenheiten, zur Führung von Rechtsstreitigkeiten und zur Aufstellung von Prozessbevollmächtigten nach Maßgabe des Gesetzes sind der 1. und 2. Vorsitzende nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Handlungen, die den Verein verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Übelacker
Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Vorstand
Roland Sperber
Pommelsbrunn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.09.1983
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.02.1984. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 So.
Protokoll Bl. 62 ff.;
Protokoll Bl. 74 ff.;
Protokoll Bl. 89 ff SB;
Protokoll Bl. 3 ff (neu) SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.