Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 2.000,- DM = EUR 1022,58 verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstands.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Georg Knaier
Böttingen
Vorstand
Uwe Mattes
Böttingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.10.1966 mit Änderung; zuletzt geändert am 21.12.1993.
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 4 (Verbandsmitgliedschaft), § 9 (Hauptversammlung), § 10 (Vorstandschaft) und § 14 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.06.2015.
Tag der ersten Eintragung: 15.06.1967
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 80
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.