Der Verein wird durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden vertreten. Rechtsgeschäfte, durch die der Verein verpflichtet wird, bedürfen bei einer wertmäßigen Verpflichtung des Vereins bis zur Höhe von DM 2.000.-- der Zeichnung durch den ersten Vorsitzenden und den Kassenwarts. Rechtsgeschäfte über DM 2.000.-- bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Bei Abschlüssen von Rechtsgeschäften über DM 6.000.-- ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Blang
Badenweiler
Vorstand
Johann Henrich
Badenweiler
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.07.1958 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 13.11.0193.
Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2018 hat die Änderung der Satzung durch Einfügen von Datenschutzbestimmungen (§ 25) beschlossen und die Mitgliederversammlung vom 13.12.2019 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 30.07.1958
Satzung: AS. 321 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.