Der 1. Vorsitzende, im Falle der Verhinderung sein Stellvertreter, vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand bedarf zum Ankauf, zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken und zur Aufnahme von Krediten (im Gesamtbetrag von über 1.000,-- DM) der Genehmigung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Max Diem
Karlsruhe
Vorstand
Erich Beyer
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.07.1964 mit Änderung vom 24.07.1965.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 02.12.1964
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.