Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Der 2.und der 3. Vorsitzende vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Der Vorstand bedarf zu Grundstücksgeschäften jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen und zu Geschäften über 5oo,-- DM im Einzelfall der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Judith Ranzinger
Rudelzhausen
Vorstand
Heike Hamm
Rudelzhausen
Vorstand
Viktoria Sangl
Rudelzhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.09.1980
Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2018 hat die Änderung der §§ 2 (Verbandszugehörigkeit) und 14 (Datenschutz) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.03.1981. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 28 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.