Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Gesamtvorstandes und des Ausschusses: a) zu Ausgaben über 200,00 Euro b) zur Anhängigmachung von Rechtsstreitigkeiten, Abschluß von Vergleichen und Abgabe von Verzichtserklärungen c) zum Abschluß und zur Kündigung von Verträgen; sofern dabei 20.000,00 Euro überschritten werden, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ursula Breitkopf
Regensburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.04.1954 zuletzt geändert am 11.05.1978
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2009 hat die Änderung des § 10 (Besondere Aufgaben des Vorstandes und des Ausschusses) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck) und 14 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2018 hat die Änderung des § 4 (Mitgliederrechte) der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 121 ff. SB;
Beschluss Bl. 154 SB;
Beschluss Bl. 162.
Beschluss Bl. 178 - 179 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.