Handelsregister · VR 360741
Chronologischer Auszug
Ski- und Snowboardclub Malsch e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ski- und Snowboardclub Malsch e.V. b) Malsch | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. b) 1. Vorsitzender: Jung, Wolfgang, Beamter, Malsch 2. Vorsitzender: Jung, Dieter, Rentner, Malsch | a) Verein Satzung vom 06.11.1998 mit Änderungen vom 05.03.2004, 07.04.2006, 17.05.2009 | a) 20.01.2015 Hanselmann b) Tag der ersten Eintragung: 27.11.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.01.2015. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der Ressortleiter Kommunikation, der Ressortleiter Sport, der Ressortleiter Finanzen und der Ressortleiter Veranstaltungen. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. b) Bestellt als Ressortleiter Sport: Howorka, Thomas, Malsch, *XX.XX.XXXX Bestellt als Ressortleiter Kommunikation: Bischoff, Patrick, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Bestellt als Ressortleiter Veranstaltungen: Schnepf, Rolf, Malsch, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert bei Ressortleiter Finanzen: Jung, Wolfgang Robert, Malsch, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Jung, Dieter, Rentner, Malsch | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.07.2016 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 9 (Vorstand) beschlossen. | a) 06.09.2016 Lamadé b) Satzung: Sonderband 1 Bl. 9-16 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.