Handelsregister · VR 245
Chronologischer Auszug
Ski-Club St. Märgen e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ski-Club St. Märgen e.V. b) St. Märgen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftührer und der Kassenwart. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zu Rechtshandlungen, welche den Verein zu Leistungen von mehr als 2.500,- DEM verpflichten, sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich, darunter der Schriftführer oder der Kassenwart. Zur Aufnahme von Rechtsgeschäften über 8.000,- DEM, für die Aufnahme von Krediten, Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) 1. Vorsitzender: Löffler, Raimund, St. Märgen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Schlegel, Helmut, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Löffler, Annerose, geb. Rees, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Fehrenbach, Heinrich, Gemeindeoberinspektor, St. Märgen | a) Verein Satzung vom 05.12.1964 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 18.11.1995. | a) 06.04.2006 Ketterer b) Tag der ersten Eintragung: 26.11.1965 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.04.2006. Satzung: Sonderband Blatt 331 ff. Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 477 ff. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schlegel, Helmut, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Löffler, Markus, St. Märgen, *XX.XX.XXXX | a) 31.01.2008 Mertens | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftührer und der Kassenwart. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zu Rechtshandlungen, welche den Verein zu Leistungen von mehr als 2.500,- EUR verpflichten, sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich, darunter der Schriftführer oder der Kassenwart. Zur Aufnahme von Rechtsgeschäften über 5.000,- EUR, für die Aufnahme von Krediten, Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2010 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz, Vereinsjahr), 6 (Mitglieder), 7 (Erwerb der Mitgliedschaft), 11 (Beitrag), 17 (Vorstand), 18 (Beschränkung der Vertretungsmacht), 23 (Kassenwart) und 33a (Jugend des Vereins) und deren insgesamte Neufassung beschlossen. | a) 16.11.2010 Hoffmann b) Neufassung der Satzung: Band 2 AS 59 ff Änderungsbeschluss: Band 2 AS 81 ff | |
| 4 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Rombach, Roland, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Löffler, Markus, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Schriftführer: Fehrenbach, Heinrich, St. Märgen, *XX.XX.XXXX | a) 07.02.2013 Fischer | ||
| 5 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Löffler, Raimund, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführer: Fehrenbach, Heinrich, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender; nun bestellt als 1. Vorsitzender: Rombach, Roland, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführerin: Faller, Nicole, geb. Lickert, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Faller, Christoph Manuel, Furtwangen im Schwarzwald, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Kassenwart: Löffler, Anna-Rosa, geb. Rees, St. Märgen, *XX.XX.XXXX | a) 16.04.2015 Fischer | ||
| 6 | b) Bestellt als Kassenwart: Saier, Sandra, geb. Maurer, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassenwart: Löffler, Anna-Rosa, geb. Rees, St. Märgen, *XX.XX.XXXX | a) 17.01.2017 Fischer | ||
| 7 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftührer und der Kassenwart. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zu Rechtshandlungen, welche den Verein zu Leistungen von mehr als 4.000,- EUR verpflichten, sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich, darunter der Schriftführer oder der Kassenwart. Zur Aufnahme von Rechtsgeschäften über 5.000,- EUR, für die Aufnahme von Krediten, Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Nicht mehr Schriftführerin, nun bestellt als 2. Vorsitzende: Faller, Nicole, geb. Lickert, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Kürner, Peer, St. Peter, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Faller, Christoph Manuel, Furtwangen im Schwarzwald, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck), § 18 (Vorstand, bisher § 17), § 30 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung, bisher § 29), die Einführung eines neuen § 9 (Datenschutz, Persönlichkeitsrechte) und die sich heraus ergebende Änderung der Nummerierung der Folgevorschriften beschlossen. | a) 02.01.2019 Tänzel b) Geänderte Satzung: Sonderband AS. 219 ff Blatt | |
| 8 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzende; nun bestellt als 1. Vorsitzende: Faller, Nicole, geb. Lickert, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Rießle, Sandra Christina, geb. Lickert, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführerin: Marx, Vera, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Rombach, Roland, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführer: Kürner, Peer, St. Peter, *XX.XX.XXXX | a) 12.01.2022 Fischer | ||
| 9 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden oder einem Vorstandsteam bestehend aus drei Mitgliedern, dem Schriftührer und dem Kassenwart. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zu Rechtshandlungen, welche den Verein zu Leistungen von mehr als 4.000,- EUR verpflichten, sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich, darunter der Schriftführer oder der Kassenwart. Zur Aufnahme von Rechtsgeschäften über 5.000,- EUR, für die Aufnahme von Krediten, Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vereinsämter), § 8 (Aufnahmefolgen), § 18 (Vorstand) und § 30 (Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 31.01.2023 Fischer b) Satzung: AS 355 ff | |
| 10 | b) Bestellt als Kassenwartin: Rombach, Julia Regina, geb. Ketterer, St. Märgen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassenwart: Saier, Sandra, geb. Maurer, St. Märgen, *XX.XX.XXXX | a) 18.01.2024 Fischer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.