Handelsregister · VR 245

Chronologischer Auszug

Ski-Club St. Märgen e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ski-Club St. Märgen e.V.

b)
St. Märgen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftührer und der
Kassenwart. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Zu Rechtshandlungen, welche den Verein zu Leistungen
von mehr als 2.500,- DEM verpflichten, sind die
Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern
erforderlich, darunter der Schriftführer oder der
Kassenwart. Zur Aufnahme von Rechtsgeschäften über
8.000,- DEM, für die Aufnahme von Krediten,
Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Löffler, Raimund, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Schlegel, Helmut, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Löffler, Annerose, geb. Rees, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Fehrenbach, Heinrich, Gemeindeoberinspektor, St.
Märgen
a)
Verein
Satzung vom 05.12.1964 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 18.11.1995.
a)
06.04.2006
Ketterer

b)
Tag der ersten Eintragung:
26.11.1965
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.04.2006.
Satzung:
Sonderband
Blatt 331 ff.

Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 477 ff.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schlegel, Helmut, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Löffler, Markus, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
a)
31.01.2008
Mertens
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftührer und der
Kassenwart.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Zu Rechtshandlungen, welche den Verein zu Leistungen
von mehr als 2.500,- EUR verpflichten, sind die
Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern
erforderlich, darunter der Schriftführer oder der
Kassenwart.
Zur Aufnahme von Rechtsgeschäften über 5.000,- EUR,
für die Aufnahme von Krediten, Verfügungen über
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2010 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name,
Sitz, Vereinsjahr), 6 (Mitglieder), 7 (Erwerb der Mitgliedschaft), 11 (Beitrag), 17 (Vorstand),
18 (Beschränkung der Vertretungsmacht), 23 (Kassenwart) und 33a (Jugend des Vereins)
und deren insgesamte Neufassung beschlossen.
a)
16.11.2010
Hoffmann

b)
Neufassung der Satzung:
Band 2
AS 59 ff
Änderungsbeschluss:
Band 2
AS 81 ff
4b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Rombach, Roland, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Löffler, Markus, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
Schriftführer:
Fehrenbach, Heinrich, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
a)
07.02.2013
Fischer
5b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Löffler, Raimund, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Fehrenbach, Heinrich, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr 2. Vorsitzender; nun bestellt als
1. Vorsitzender:
Rombach, Roland, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Faller, Nicole, geb. Lickert, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Faller, Christoph Manuel, Furtwangen im Schwarzwald,
*XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
Kassenwart:
Löffler, Anna-Rosa, geb. Rees, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
a)
16.04.2015
Fischer
6b)
Bestellt als
Kassenwart:
Saier, Sandra, geb. Maurer, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassenwart:
Löffler, Anna-Rosa, geb. Rees, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
a)
17.01.2017
Fischer
7a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftührer und der
Kassenwart.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Zu Rechtshandlungen, welche den Verein zu Leistungen
von mehr als 4.000,- EUR verpflichten, sind die
Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern
erforderlich, darunter der Schriftführer oder der
Kassenwart.
Zur Aufnahme von Rechtsgeschäften über 5.000,- EUR,
für die Aufnahme von Krediten, Verfügungen über
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Nicht mehr Schriftführerin, nun bestellt als
2. Vorsitzende:
Faller, Nicole, geb. Lickert, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Kürner, Peer, St. Peter, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Faller, Christoph Manuel, Furtwangen im Schwarzwald,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck), § 18 (Vorstand, bisher § 17), § 30 Beschlussfassung der
Mitgliederversammlung, bisher § 29), die Einführung eines neuen § 9 (Datenschutz,
Persönlichkeitsrechte) und die sich heraus ergebende Änderung der Nummerierung der
Folgevorschriften beschlossen.
a)
02.01.2019
Tänzel

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband AS. 219 ff
Blatt
8b)
Nicht mehr 2. Vorsitzende; nun bestellt als
1. Vorsitzende:
Faller, Nicole, geb. Lickert, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Rießle, Sandra Christina, geb. Lickert, St. Märgen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Marx, Vera, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Rombach, Roland, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Kürner, Peer, St. Peter, *XX.XX.XXXX
a)
12.01.2022
Fischer
9a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden oder einem
Vorstandsteam bestehend aus drei Mitgliedern, dem
Schriftührer und dem Kassenwart.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Zu Rechtshandlungen, welche den Verein zu Leistungen
von mehr als 4.000,- EUR verpflichten, sind die
Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern
erforderlich, darunter der Schriftführer oder der
Kassenwart.
Zur Aufnahme von Rechtsgeschäften über 5.000,- EUR,
für die Aufnahme von Krediten, Verfügungen über
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Vereinsämter), § 8 (Aufnahmefolgen), § 18 (Vorstand) und § 30 (Beschlussfassung in der
Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
31.01.2023
Fischer

b)
Satzung:
AS 355 ff
10b)
Bestellt als
Kassenwartin:
Rombach, Julia Regina, geb. Ketterer, St. Märgen,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassenwart:
Saier, Sandra, geb. Maurer, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
a)
18.01.2024
Fischer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.