Jeder Vorsitzende vertritt einzeln. Der 1. Vorsitzende ist befugt, Rechtsgeschäfte, die für den Verein mit Verbindlichkeiten bis zu 5.000,00 Euro verbunden sind, alleine abzuschließen. Der 2. und der 3. Vorsitzende sind jeweils befugt, Rechtsgeschäfte alleine abzuschließen, die für den Verein mit Verbindlichkeiten bis zu 2.500,00 Euro verbunden sind. Rechtsgeschäfte, die mit Verbindlichkeiten für den Verein von über 5.000,00 Euro verbunden sind, bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martina Pomper
Schliersee
Vorstand
Michael Wörfel
Schliersee
Vorstand
Martin Leitner
Schliersee
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.09.1954 zuletzt geändert am 07.05.1993
Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden Vertretungsmacht und Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.12.1954. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Neue Satzung Bl. 7 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.