Handelsregister · VR 15701 früher Amtsgericht Velbert

Chronologischer Auszug

SKFM - Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Velbert/Heiligenhaus e.V. · Amtsgericht Wuppertal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SKFM - Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V.

b)
Velbert
a)
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder
stellvertretenden Vorsitzenden in
Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt
beschränkt:
Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur
Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Erzbischofs:
1. der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung, die
Aufgabe von Eigentum an Grunstücken sowie die
Änderung, die Veräußerung und die Aufgabe von
Rechten an Grunstücken, soweit der Wert des einzelnen
Rechtsgeschäftes den Betrag von DEM 200.000,00
übersteigt;
2. die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe von
mehr als DEM 100.000,00 soweit die
Darlehensaufnahme und -hingabe nicht bereits als Teil
des nach Abs. 1 zur Prüfung vorgelegten
Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im
Wirtschaftplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde,
mit Ausnahme der Aufnahme von Kontokorrentkrediten
bis zu einem Betrag von insges. DEM 200.000,00,
sofern diese eine Laufzeit von 1 Jahr nicht
überschreiten;
3. die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in
Höhe von mehr als DEM 100.000,00, soweit die
Übernahme nicht bereits als Teil des nach Abs. 1 zur
Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt
worden ist und im Wirtschaftplan hierauf ausdrücklich
hingwiesen wurde. Dieser Genehmigungsvorbehalt
bezieht sich nicht auf den Abschluss von Dienst-,
Arbeits- und Gestellungsverträge. Bei Miet-, Pacht-,
Leasing- und Leiherträgen mit einer Laufzeit von mehr
als 1 Jahr ist für die Wertgrenze das Nutzungsgeld für 1
Jahr maßgebend;
4. die Übernahme einer Bürgschaft, wenn die
Bürgschaftssumme im Einzelfall mehr als DEM
20.000,00 beträgt;
5. die Planung und der Abschluss von Verträgen
betreffend die Durchführung einer Baumaßnahme, wenn
oder soweit für diese keine Mittel im Wirtschaftsplan
vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von DEM
200.000,00 übersteigt.

b)
Vorstand:
Groß, Robert, Velbert, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Wolframm, Michael, Velbert, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schenk, Elke, Velbert, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Raven, Jost, Essen
Vorstand:
Werner, Karen-Maia, Velbert, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Greshake, Michael, Velbert, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 13.09.1982 zuletzt geändert am 30.03.2000
a)
08.06.2009
Nell-Beerschwenger

b)
Tag der ersten Eintragung in
Velbert: 11.10.1983
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 701
Amtsgericht Velbert getreten.
Freigegeben am 08.06.2009.
2a)
SKFM - Sozialdienst katholischer Frauen und Männer
Velbert/Heiligenhaus e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1
und Abs. 4 (Name, Sitz, Geschäftsjahr und arbeitsrechtliche Grundlage des Vereins)
beschlossen.
a)
23.07.2009
Rudolf

b)
Beschluss Blatt 225 ff. der Akten

Satzung Blatt 240 ff. der Akten
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Groß, Robert, Velbert, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung nunmehr
Vorsitzender:
Greshake, Michael, Velbert, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Köster-Waldeyer, Wolfgang, Velbert, *XX.XX.XXXX
a)
23.09.2013
Kaboth
4b)
Bestellt als
Vorstand:
Bertling, Thomas, Velbert, *XX.XX.XXXX
a)
06.01.2016
Braune
5b)
Nicht mehr
Vorstand:
Raven, Jost, Essen
a)
29.11.2017
Janik
6b)
Bestellt als
Vorstand:
Favro, Marcus, Velbert, *XX.XX.XXXX
a)
21.08.2018
Aydin
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1
(Name,Sitz,Geschäftsjahr und arbeitsrechtliche Grundlagen des Vereins), § 2 (Zweck des
Vereins), § 3, § 6, § 7 (Organe des Vereins), § 8 ( Die Mitgliederversammlung), § 9 (Der
Vorstand), § 11, § 12 (Geschäftsführung), § 13 (Satzungsänderung und Auflösung des
Vereins) und § 14 (Kirchenbehördliche Aufsicht) beschlossen.
a)
11.05.2023
Milles

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.