Handelsregister · VR 15701 früher Amtsgericht Velbert
Chronologischer Auszug
SKFM - Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Velbert/Heiligenhaus e.V. · Amtsgericht Wuppertal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) SKFM - Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V. b) Velbert | a) Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs: 1. der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung, die Aufgabe von Eigentum an Grunstücken sowie die Änderung, die Veräußerung und die Aufgabe von Rechten an Grunstücken, soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes den Betrag von DEM 200.000,00 übersteigt; 2. die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe von mehr als DEM 100.000,00 soweit die Darlehensaufnahme und -hingabe nicht bereits als Teil des nach Abs. 1 zur Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im Wirtschaftplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde, mit Ausnahme der Aufnahme von Kontokorrentkrediten bis zu einem Betrag von insges. DEM 200.000,00, sofern diese eine Laufzeit von 1 Jahr nicht überschreiten; 3. die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als DEM 100.000,00, soweit die Übernahme nicht bereits als Teil des nach Abs. 1 zur Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im Wirtschaftplan hierauf ausdrücklich hingwiesen wurde. Dieser Genehmigungsvorbehalt bezieht sich nicht auf den Abschluss von Dienst-, Arbeits- und Gestellungsverträge. Bei Miet-, Pacht-, Leasing- und Leiherträgen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr ist für die Wertgrenze das Nutzungsgeld für 1 Jahr maßgebend; 4. die Übernahme einer Bürgschaft, wenn die Bürgschaftssumme im Einzelfall mehr als DEM 20.000,00 beträgt; 5. die Planung und der Abschluss von Verträgen betreffend die Durchführung einer Baumaßnahme, wenn oder soweit für diese keine Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von DEM 200.000,00 übersteigt. b) Vorstand: Groß, Robert, Velbert, *XX.XX.XXXX Vorstand: Wolframm, Michael, Velbert, *XX.XX.XXXX Vorstand: Schenk, Elke, Velbert, *XX.XX.XXXX Vorstand: Raven, Jost, Essen Vorstand: Werner, Karen-Maia, Velbert, *XX.XX.XXXX Vorstand: Greshake, Michael, Velbert, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 13.09.1982 zuletzt geändert am 30.03.2000 | a) 08.06.2009 Nell-Beerschwenger b) Tag der ersten Eintragung in Velbert: 11.10.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 701 Amtsgericht Velbert getreten. Freigegeben am 08.06.2009. |
| 2 | a) SKFM - Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Velbert/Heiligenhaus e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und Abs. 4 (Name, Sitz, Geschäftsjahr und arbeitsrechtliche Grundlage des Vereins) beschlossen. | a) 23.07.2009 Rudolf b) Beschluss Blatt 225 ff. der Akten Satzung Blatt 240 ff. der Akten | |
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Groß, Robert, Velbert, *XX.XX.XXXX Nach Änderung nunmehr Vorsitzender: Greshake, Michael, Velbert, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Dr. Köster-Waldeyer, Wolfgang, Velbert, *XX.XX.XXXX | a) 23.09.2013 Kaboth | ||
| 4 | b) Bestellt als Vorstand: Bertling, Thomas, Velbert, *XX.XX.XXXX | a) 06.01.2016 Braune | ||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: Raven, Jost, Essen | a) 29.11.2017 Janik | ||
| 6 | b) Bestellt als Vorstand: Favro, Marcus, Velbert, *XX.XX.XXXX | a) 21.08.2018 Aydin | ||
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,Sitz,Geschäftsjahr und arbeitsrechtliche Grundlagen des Vereins), § 2 (Zweck des Vereins), § 3, § 6, § 7 (Organe des Vereins), § 8 ( Die Mitgliederversammlung), § 9 (Der Vorstand), § 11, § 12 (Geschäftsführung), § 13 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) und § 14 (Kirchenbehördliche Aufsicht) beschlossen. | a) 11.05.2023 Milles |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.