Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer/Spielleiter, dem Schatzmeister, dem Materialwart und dem Wart für Öffentlichkeitsarbeit.
Je zwei Mitglieder des Vorstandes,darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende,vertreten den Verein gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftdswert von mehr als 800.- DM bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Tag der ersten Eintragung: 05.11.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.10.2005.
Satzung
Satzung vom 26.08.1987
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.