Vorstand im Sinne des § 26 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Präsident, der im Verhinderungsfalle vom 1. Vizepräsidenten oder bei dessen Verhinderung vom 2. Vizepräsidenten vertreten wird. Zum Nachweis der Verhinderung genügt die entsprechende schriftliche, fernschriftliche, mündliche oder fernmündliche Erklärung des verhinderten Präsidiumsmitglieds.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerhard Andrzejewski
Kleve
Vorstand
Manfred Schropp
Kleve
Vorstand
Helmut Beykirch
Kleve
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.10.1978
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.11.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.