Handelsregister · HRB 110757 früher Amtsgericht Winsen

Registerinformationen

SIZ Krantechnik + Maschinenbau Wartungs-Reparatur-Service GmbH · Amtsgericht Lüneburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
SIZ Krantechnik + Maschinenbau Wartungs-Reparatur-Service GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Seevetal
Geschäftsanschrift
Rehmendamm 20, 21217 Seevetal

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 110757 früher Amtsgericht Winsen
Gericht
Amtsgericht Lüneburg
Letzte Eintragung
17.07.2025
Abrufstand
28.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Prüfung, Wartung, Service und Reparatur im Bereich der Krantechnik und des Maschinenbaues. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Bernhard Zaar

Beckdorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 03.08.1998
  • Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 4 (Beschlussfassung, Stimmrecht) beschlossen.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag Blatt 20-31 Sonderband
  • Tag der ersten Eintragung: 18.09.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.11.2005.
  • Anmeldung, Bl. 33 f. SB Gesellschafterbeschluss, Bl. 34 ff. SB geänderter Gesellschaftsvertrag, Bl. 39 ff. SB
  • Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (46 IN 50/25) vom 11.07.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.