Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der Sinzig GmbH & Co. KG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäfttsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann jedem Geschäftsführer die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden. Jedem Geschäftsführer kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten (unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Bernhard Sinzig
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23. Dezember 1998 mit Änderung vom 20. Januar 1999
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.02.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.05.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 28 ff Sonderband
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