Die Kontrolle - inklusive Interne Kontrollaktivitäten - und das Management der Geschäftsaktivitäten der verbundenen Unternehmen, insbesondere in Europa, die Gruppenfinanzierung und die Marktforschung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Norimasa Matsuoka
Nagoya
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Takeshi Hirayama
Aichi
Prokurist(in)
Matthias Hofius
Bad Berleburg
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.09.1966 zuletzt geändert am 16.09.1992
Die Gesellschafterversammlung vom 29. April 2014 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 306.775,13 EUR, die Erhöhung des Stammkapitals um 224,87 EUR auf 307.000,00 EUR und die Änderung von § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Verfügung über Geschäftsanteile). § 5 (Geschäftsjahr), § 6 (Geschäftsführung und Vertretung), § 7 (Gesellschafterversammlungen/Gesellschafterbeschlüsse), § 8 (Jahresabschluss/Ergebnisverwendung, § 9 (Dauer/Kündigung) § 10 (Teilunwirksamkeit/Vertragsänderungen, (§ 11 (Gerichtsstand) und § 12 (Bekanntmachungen) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 25. April 2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurden geändert: Firma und Gegenstand des Unternehmes.
Die Gesellschafterversammlung vom 02. Juli 2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 49.338.000,00 EUR auf 49.645.000,00 EUR und die Änderung von Ziffer 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht zur Alleinvertretung erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.10.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 308 Amtsgericht Bad Berleburg getreten. Freigegeben am 02.03.2004.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.