Vorstand i.S. von § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende. Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend eingeschränkt, daß der Vorsitzende Ausgaben bis 500,00 DM zusammen mit einem Mitglied des erweiterten Vorstandes tätigen kann; Ausgaben bis 5.000,00 DM bedürfen eines Beschlusses des erweiterten Vorstandes. Höhere Ausgaben bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karin Amstutz
Klingelbach
Vorstand
Wilhelm Simon
Klingelbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.03.1984 zuletzt geändert am 25.02.1989
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.06.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.02.2006.
von Amts wegen berichtigt. SAÄ Bl.75 ff
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 13.01.1996 hat auch unter Änderung in § 9 (Vorstand-Vertretungsberechtigung) die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.