Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. 1. und 2. Vorsitzende sind zur Vornahme von Rechtshandlungen, die den Verein mit nicht mehr als 2.000,00 DM belasten, berechtigt. bei Mehrbeträgen ist die Zustimmung des Vereinsberates erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ursula Holzinger
Karlstadt
Vorstand
Maria Gottfried
Karlstadt
Vorstand
Ursula Boreatti
Karlstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.01.2001 zuletzt geändert am 07.10.2003
Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2013 hat die Änderung des § 13 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.03.2001. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7-14,17 SB;