Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie sind je einzeln vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte ab 2.500,00 EUR bedürfen der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Cristian Manocchio
Stuttgart
Vorstand
Thomas Bäurle
Kornwestheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.09.2009 mit Änderung vom 06.03.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Die Mitgliederversammlung: Zuständigkeit, Einberufung, Aufgaben) Abs. 5 und § 13 (Auflösung des Vereins, Liquidatoren) Abs. 3 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.07.2024 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 ( Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit) § 8 ( Der Vorstand) und 10 (Künstlerischer Leiter) und Hinzufügen der §§ 14+15 (Gender-Hinweis und Inkrafttreten) beschlossen.