Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.02.1982
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01. Dezember 2003 ist die Satzung neu gefasst. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08. März 2004 ist die Satzung in § 12 (Der Vorstand) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Pflichten der Mitglieder), § 7 (Ausschluss), § 12 (Der Vorstand), § 14 (Mitgliederversammlung), § 15 (Wahlbestimmung) und § 17 (Auflösung des Chores) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.05.2011 hat in die Satzung einen neuen § 5 (Mitgliederverwaltung, Datenschutz) eingefügt, insoweit ändert sich die Nummerierung der folgenden Paragrafen, und ferner die Änderung der Satzung in § 6 (Pflichten der Mitglieder)), § 9 (Mitgliedsbeitrag, Verwendung der Mittel), § 13 (Der Vorstand) und § 14 (Der Vorsitzende) beschlossen. Darüber hinaus wurde die Satzung redaktionell überarbeitet.
Die Mitgliederversammlung vom 01.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.10.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.04.2004.
Satzung Bl. 4 - 8.
neue Satzung Bl. 70 Beschlüsse Bl. 30 + 66
Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der/die Vorsitzenden, der/die Stellvertreter/in, der/die Schatzmeister/in und der/die Notenwart/in. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten, von denen eine/r die/der 1. Vorsitzende oder die/der 2. Vorsitzende sein muss.