Der Handel mit und der Vertrieb von Hörsystemen und Zubehör sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Gesundheitswesen, das Erstellen von damit zusammenhängenden Software-Lösungen und die Verarbeitung von Datensätzen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Häusler
Paderborn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Michael Becker
Salzkotten
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Adelhard Türling
Salzkotten
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2010
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung) und mit ihr die Änderung der Vertretungsregelung sowie die Ergänzung eines § 12 (Beschlüsse der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2020 sowie vom 11.12.2020 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) die Änderung der Vertretungsregelung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Gewinnverteilung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.