Handelsregister · HRB 34030

Chronologischer Auszug

SIMETRA GmbH · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SIMETRA GmbH

b)
Nürnberg
Geschäftsanschrift:
Betzensteiner Str. 74, 90411 Nürnberg

c)
Die industrielle Herstellung von und der
Handel mit Sport- und Freizeitbekleidung,
Sportartikeln und technischen Textilien
sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Kelz, Bastian, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Stefan, Schmidt, Dinkelscherben, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2017.
a)
05.05.2017
Schmiedel
2b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Gießener Straße 30, 90427 Nürnberg
a)
29.08.2019
Christl
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Nürnberg vom 26.01.2024 (Az. IN 59/24) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
01.02.2024
Brich

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.