Handelsregister · HRB 1594

Chronologischer Auszug

Siller Gemeinnützige Gesellschaft mbH zur Bekämpfung unheilbarer Krankheiten · Amtsgericht Ingolstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Siller Gemeinnützige Gesellschaft mbH zur
Bekämpfung unheilbarer Krankheiten

b)
Ingolstadt

c)
Bekämpfung unheilbarer Krankheiten in
Erinnerung an die Verstorbenen der Familie
Siller/Zühlsdorff. Die Gesellschaft kann sich
an gleichartigen gemeinnützigen
Unternehmen beteiligen und die
Geschäftsführung in solchen
gemeinnützigen Unternehmen ausüben.Die
Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist politisch neutral und auf
christlicher Basis tätig. Der Satzungszweck
wird verwirklicht insbesondere durch die
Unterstützung von Forschungsvorhaben,
die unheilbare Krankheiten betreffen und
die Unterstützung von therapeutischen
Maßnahmen zum Zwecke der
Verbesserung des Loses der von
unheilbaren Krankheiten Betroffenen. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Die Gesellschaft hat die
Familiengräber Siller und Zühlsdorff in
Ingolstadt und zwar Ostfriedhof Abteilung
BII RH2 Nr.7 und Westfriedhof Abteilung KA
R2 Nr.10 auf Dauer zu pflegen und alle fünf
Jahre für die Verstorbenen der Familie
Siller/Zühlsdorff einen
Gedächtnisgottesdienst abzuhalten.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Siller, Karl-Heinz, Angestellter, Ingolstadt
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.06.1993 zuletzt geändert am
20.09.1993
a)
03.05.2004
Fohringer

b)
Tag der ersten
Eintragung: 06.10.1993.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 3 SB;
2c)
Bekämpfung unheilbarer Krankheiten in
Erinnerung an die Verstorbenen der Familie
Siller/Zühlsdorff. Die Gesellschaft kann sich
an gleichartigen gemeinnützigen
Unternehmen beteiligen und die
Geschäftsführung in solchen
gemeinnützigen Unternehmen ausüben.Die
Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist politisch neutral und auf
christlicher Basis tätig. Der Satzungszweck
wird verwirklicht insbesondere durch die
Unterstützung von Forschungsvorhaben,
die unheilbare Krankheiten betreffen und
die Unterstützung von therapeutischen
Maßnahmen zum Zwecke der
Verbesserung des Loses der von
unheilbaren Krankheiten Betroffenen. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Die Gesellschaft hat die
Familiengräber Siller und Zühlsdorff in
Ingolstadt und zwar Ostfriedhof Abteilung
BII RH2 Nr.7 und Westfriedhof Abteilung KA
R2 Nr.10 auf Dauer zu pflegen und alle fünf
Jahre für die Verstorbenen der Familie
Siller/Zühlsdorff einen
Gedächtnisgottesdienst abzuhalten. Mittel
der Gesellschaft dürfen nur für diesen
Zwecke verwendet werden. Die
Gesellschafter und ihre Organe erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln der
Gesellschaft. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
Der Satzungszweck wird auch verwirklicht
durch Beschaffung von Mitteln und
Weitergabe i. S. d. § 58 Nr. 1 AO.
a)
03.05.2004
Fohringer

b)
von Amts wegen
berichtigt.
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Regensburger Straße 27, 85055 Ingolstadt
a)
19.09.2011
Haberzettl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.