Handelsregister · HRB 1594
Chronologischer Auszug
Siller Gemeinnützige Gesellschaft mbH zur Bekämpfung unheilbarer Krankheiten · Amtsgericht Ingolstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Siller Gemeinnützige Gesellschaft mbH zur Bekämpfung unheilbarer Krankheiten b) Ingolstadt c) Bekämpfung unheilbarer Krankheiten in Erinnerung an die Verstorbenen der Familie Siller/Zühlsdorff. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen gemeinnützigen Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführung in solchen gemeinnützigen Unternehmen ausüben.Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist politisch neutral und auf christlicher Basis tätig. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung von Forschungsvorhaben, die unheilbare Krankheiten betreffen und die Unterstützung von therapeutischen Maßnahmen zum Zwecke der Verbesserung des Loses der von unheilbaren Krankheiten Betroffenen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft hat die Familiengräber Siller und Zühlsdorff in Ingolstadt und zwar Ostfriedhof Abteilung BII RH2 Nr.7 und Westfriedhof Abteilung KA R2 Nr.10 auf Dauer zu pflegen und alle fünf Jahre für die Verstorbenen der Familie Siller/Zühlsdorff einen Gedächtnisgottesdienst abzuhalten. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Siller, Karl-Heinz, Angestellter, Ingolstadt einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.06.1993 zuletzt geändert am 20.09.1993 | a) 03.05.2004 Fohringer b) Tag der ersten Eintragung: 06.10.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3 SB; | |
| 2 | c) Bekämpfung unheilbarer Krankheiten in Erinnerung an die Verstorbenen der Familie Siller/Zühlsdorff. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen gemeinnützigen Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführung in solchen gemeinnützigen Unternehmen ausüben.Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist politisch neutral und auf christlicher Basis tätig. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung von Forschungsvorhaben, die unheilbare Krankheiten betreffen und die Unterstützung von therapeutischen Maßnahmen zum Zwecke der Verbesserung des Loses der von unheilbaren Krankheiten Betroffenen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft hat die Familiengräber Siller und Zühlsdorff in Ingolstadt und zwar Ostfriedhof Abteilung BII RH2 Nr.7 und Westfriedhof Abteilung KA R2 Nr.10 auf Dauer zu pflegen und alle fünf Jahre für die Verstorbenen der Familie Siller/Zühlsdorff einen Gedächtnisgottesdienst abzuhalten. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für diesen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter und ihre Organe erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln und Weitergabe i. S. d. § 58 Nr. 1 AO. | a) 03.05.2004 Fohringer b) von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 3 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Regensburger Straße 27, 85055 Ingolstadt | a) 19.09.2011 Haberzettl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.