Fabrikation und der Handel mit chemisch-technischen Produkten aller Art. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen erwerben, pachten, sich an diesen beteiligen und die Geschäftsführung und Vertretung übernehmen, soweit solche Unternehmen der Erfüllung des Geschäftszwecks dienlich sein können. Sie kann Patente und Lizenzen erwerben und veräußern, sowie alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Sie kann auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft ist weiter befugt, als persönlich haftende Gesellschafterin in bestehende oder noch zu gründende Kommanditgesellschaften einzutreten, die einen gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck haben und den Gegenstand ihres Unternehmens ganz oder teilweise auf diese Kommanditgesellschaften zu beschränken.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Friedrich Fix
Hamburg
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Torsten Kahlenberg
Sehnde
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Tag der ersten Eintragung: 24.03.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.12.2005.
Fall 4
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.02.1982
Sonstige Rechtsverhältnisse
Ein Prokurist kann die Gesellschaft nur zusammen mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann für bestimmte Prokuristen Einzelvertretungsbefugnis sowie die Befugnis erteilen, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.