Handelsregister · VR 25717

Chronologischer Auszug

Silberstreif Krisendienste für Frauen e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Silberstreif Krisendienste für Frauen e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Frauen.
Jedes Vorstandsmitglied ist alleine berechtigt, den Verein
außergerichtlich zu vertreten.
Für die gerichtliche Vertretung, bei auf Dauer angelegeten
Rechtsgeschäften sowie bei Rechtsgeschäften ab einem
Betrag von 200,-- EUR oder einer vergleichbaren Summe
einer anderen Währung, sind immer nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Blana, Karin, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

2.
Müller, Sabine, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

3.
Dr. Röhl, Regine, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 21.04.2006 und geändert am 10.06.2006.
a)
16.08.2006
Rudolph
b)
Satzung Bl. 5-8
Beschluss Bl.
12-14

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Frauen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.08.2006 hat
die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand)
beschlossen.
a)
25.09.2006
Meier
b)
Beschluss Bl. 21
3b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Blana, Karin

Vorstandsmitglied:
4.
Brandenburg, Martina, *XX.XX.XXXX, Gettorf
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung) beschlossen.
a)
15.04.2010
Loest
b)
Satzung Bl.
33-36
Beschluss Bl. 28
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Frauen.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2011 hat
die Änderung der Satzung in § 2 ( Zweck des Vereins) und § 9 (Der Vorstand) beschlossen.
a)
23.11.2011
Loest
b)
Satzung Bl. 5-8
Beschluss Bl.
42-44 (45-49)
5b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Müller, Sabine

Änderung zu Nr. 3:
Wohnort ergänzt:
Vorstandsmitglied:
Dr. Röhl, Regine, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:
5.
Kwella, Sigrid, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:
6.
Munker, Ursula, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:
7.
Said, Monika, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
12.09.2012
Herrmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.