Handelsregister · VR 25717
Chronologischer Auszug
Silberstreif Krisendienste für Frauen e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Silberstreif Krisendienste für Frauen e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Frauen. Jedes Vorstandsmitglied ist alleine berechtigt, den Verein außergerichtlich zu vertreten. Für die gerichtliche Vertretung, bei auf Dauer angelegeten Rechtsgeschäften sowie bei Rechtsgeschäften ab einem Betrag von 200,-- EUR oder einer vergleichbaren Summe einer anderen Währung, sind immer nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt. b) Vorstandsmitglied: 1. Blana, Karin, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 2. Müller, Sabine, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 3. Dr. Röhl, Regine, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 21.04.2006 und geändert am 10.06.2006. | a) 16.08.2006 Rudolph b) Satzung Bl. 5-8 Beschluss Bl. 12-14 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Frauen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 25.09.2006 Meier b) Beschluss Bl. 21 | |
| 3 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Blana, Karin Vorstandsmitglied: 4. Brandenburg, Martina, *XX.XX.XXXX, Gettorf | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2009 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung) beschlossen. | a) 15.04.2010 Loest b) Satzung Bl. 33-36 Beschluss Bl. 28 | |
| 4 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Frauen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 ( Zweck des Vereins) und § 9 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 23.11.2011 Loest b) Satzung Bl. 5-8 Beschluss Bl. 42-44 (45-49) | |
| 5 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Müller, Sabine Änderung zu Nr. 3: Wohnort ergänzt: Vorstandsmitglied: Dr. Röhl, Regine, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 5. Kwella, Sigrid, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 6. Munker, Ursula, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 7. Said, Monika, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 12.09.2012 Herrmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.