Lieferungen und technische Dienstleistungen von und an Industrieeinrichtungen, insbesondere der Stahl- und Hüttenwerksindustrie.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Zarko Manojlovic
Gelsenkirchen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Levent Cagma
Gelsenkirchen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Kai Süsselbeck
Dortmund
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2004.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung in § 8 (Gesellschafterversammlung) Ziff. 13c beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Absatz 1 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Gewinnverwendung), § 9 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 12 Absatz 1 (Kündigung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Absatz 5 (Geschäftsführung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2011 hat die ersatzlose Aufhebung von § 7 Absatz 4 Satz 2 und Satz 3 (Gewinnverwendung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 5 (Geschäftsführung), § 6 (Wettbewerb), § 8 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 10 (Tod eines Gesellschafters), § 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 12 (Kündigung), § 13 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter), § 14 (Schiedsgericht), § 15 (Wirksamkeitsvorbehalt), § 16 (Steuerklausel), § 17 (Bekanntmachungen) und § 18 (Gründungsaufwand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterversammlung), § 10 (Pflichtübertragung von Geschäftsanteilen im Erbfall) und § 12 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter) sowie die Streichung von § 16 (Gründungsaufwand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Pflichtübertragung von Geschäftsanteilen im Erbfall) und § 12 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter) beschlossen.
Freitext
SB Bl. 1-21
SB Bl. 22 - 27
SB Bl. 28 - 32
SB Bl. 33-51
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.