technische Redaktion und die Entwicklung von Medienkonzepten .
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird vertreten - wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist: durch diesen, - wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind: durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ralf Zwang
Dormagen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11. Dezember 1996
Die Gesellschafterversammlung vom 02. Januar 2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Dormagen beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 4. April 2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 22. Januar 1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 7 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 33 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 38 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.