Handelsregister · HRB 5513

Chronologischer Auszug

Sigma Retail Development GmbH · Amtsgericht Limburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sigma Retail Development GmbH

b)
Limburg
Geschäftsanschrift:
Sainte-Foy-Straße 27, 65549 Limburg a. d.
Lahn

c)
2.1 Immobiliengesellschaft nach dem
KAGB. Die Gesellschaft ist eine
Immobiliengesellschaft im Sinne der §§ 1
Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff.
Kapitalanlagegesetzbuch (das "KAGB").
Die Universal-Investment-Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (die "Universal") ist
eine deutsche
Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem
KAGB und hat den offenen inländischen
Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen
und dem Investitionsschwerpunkt
Immobilien "Real Rendite UI" aufgelegt und
verwaltet diesen (der "AIF"). Die Universal
hält ihre Beteiligung an der Gesellschaft für
Rechnung des AIF. 2.2 Geschäftszweck a.
Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist
der Erwerb, die Entwicklung, das Halten,
die Verwaltung, Vermietung und der
Verkauf von Immobilien sowie die
Beteiligung an anderen
Immobiliengesellschaften. Die Gesellschaft
darf nur Tätigkeiten ausüben, die die
Universal nach den gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere denen des
KAGB und der Rundschreiben und
Entscheidungen der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und
den jeweiligen Anlagebedingungen des von
der Universal betreuten AIFs ausüben darf.
b. Die Gesellschaft darf nur
Vermögensgegenstände im Sinne der §§
231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 sowie Abs. 3
KAGB und den Anlagebedingungen des
AIF erwerben. Die Gesellschaft kann
zudem Gegenstände erwerben, die zur
Bewirtschaftung der Immobilien erforderlich
sind. Die Gesellschaft darf darüber hinaus
keine anderen Vermögensgegenstände
erwerben. c. Die Gesellschaft kann alle
Geschäfte und Handlungen vornehmen, die
diesem Gesellschaftszweck unmittelbar
oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach
den gesetzlichen Vorschriften, dem KAGB
und den Anlagebedingungen des AIF
zulässig sind. 2.3 Vermögensverwaltende
Tätigkeit a. Die Gesellschaft soll keine
gewerblichen Tätigkeiten sowie Tätigkeiten
ausüben oder Geschäfte betreiben, die
einer Genehmigung oder Erlaubnis nach §
34c oder § 34f Gewerbeordnung oder nach
§ 32 des Kreditwesengesetzes ("KWG") i.
V. m. § 1 KWG bedürfen. b. Die
Gesellschaft ist ausschließlich
vermögensverwaltend im
ertragssteuerlichen Sinn tätig. Die
Gesellschaft folgt dem Leitbild eines
langfristig orientierten
Vermögensverwalters. c. Sonstige
Tätigkeiten sind ausgeschlossen. 2.4
Anlagebeschränkungen a. Die Gesellschaft
darf Immobilien nach § 231 KAGB nur dann
erwerben oder sich nach § 234 KAGB an
Immobiliengesellschaften beteiligen, wenn
die Immobilien vor dem Erwerb im Einklang
mit den Anlagebedingungen des AIF und §
235 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 KAGB bewertet
wurden und anschließend mindestens
einmal jährlich im Einklang mit den
Anlagebedingungen des AIF bewertet
werden. Die Gesellschaft darf Beteiligungen
an Immobilien nur dann erwerben, wenn
der Wert entsprechender Immobilien 15%
des Wertes des AIF nicht übersteigt, soweit
nicht in den Anlagebedingungen die
Regelung des § 235 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
KAGB abbedungen worden ist. b. Die
Gesellschaft darf Darlehen aufnehmen und
Sicherheiten gewähren, sofern diese mit
dem KAGB und den Anlagebedingungen
vereinbar sind. c. Die Gewährung von
Darlehen, außer Gesellschafterdarlehen an
Immobilien haltende Gesellschaften, ist
ausgeschlossen. Der Gesellschaft sind die
Gewährung von Bürgschaften und
sonstigen Sicherheiten und die Übernahme
von Garantien für Dritte nicht gestattet.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.

b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Heyer, Désirée, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Friedrich, Joachim, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Fuhr, Marcel, Limburg a. d. Lahn, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer.

Bestellt als
Geschäftsführer:
Reip, Herwart Wilhelm, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2015
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht
Frankfurt am Main HRB 103572) nach Limburg beschlossen.
a)
19.02.2016
Klüter
2b)
Geschäftsanschrift:
Schiede 18a, 65549 Limburg a. d. Lahn
a)
10.03.2017
Seip

b)
Fall 2
3b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Heyer, Désirée, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführerin:
van Eisern, Beatrice, Dortmund, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
13.07.2018
Michel

b)
Fall 3
4b)
Geschäftsanschrift:
Ste.-Foy-Staße 35-37, 65549 Limburg a. d.
Lahn
a)
22.09.2022
Seip
b)
Fall 4
5b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Mauz, Ralf, Kelkheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Burghardt, Jörn, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
a)
05.12.2022
Bogner

b)
Fall 5
6c)
2.1 Immobiliengesellschaft nach dem
KAGB. Die Gesellschaft ist eine
Immobiliengesellschaft im Sinne der §§ 1
Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff.
Kapitalanlagegesetzbuch (das "KAGB").
Die Universal-Investment-Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (die "Universal") ist
eine deutsche
Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem
KAGB und hat den offenen inländischen
Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen
und dem Investitionsschwerpunkt
Immobilien "Real Rendite UI" aufgelegt und
verwaltet diesen (der "AIF"). Die Universal
hält ihre Beteiligung an der Gesellschaft für
Rechnung des AIF. 2.2 Geschäftszweck a.
Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist
der Erwerb, die Entwicklung, das Halten,
die Verwaltung, Vermietung und der
Verkauf von Immobilien sowie die
Beteiligung an anderen
Immobiliengesellschaften. Die Gesellschaft
darf nur Tätigkeiten ausüben, die die
Universal nach den gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere denen des
KAGB und der Rundschreiben und
Entscheidungen der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und
den jeweiligen Anlagebedingungen des von
der Universal betreuten AIFs ausüben darf.
b. Die Gesellschaft darf nur
Vermögensgegenstände im Sinne der §§
231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 sowie Abs. 3
KAGB und den Anlagebedingungen des
AIF erwerben. Die Gesellschaft kann
zudem Gegenstände erwerben, die zur
Bewirtschaftung der Immobilien erforderlich
sind. Die Gesellschaft darf darüber hinaus
keine anderen Vermögensgegenstände
erwerben. c. Die Gesellschaft kann alle
Geschäfte und Handlungen vornehmen, die
diesem Gesellschaftszweck unmittelbar
oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach
den gesetzlichen Vorschriften, dem KAGB
und den Anlagebedingungen des AIF
zulässig sind. 2.3 Anlagebeschränkungen
a. Die Gesellschaft darf Immobilien nach §
231 KAGB nur dann erwerben oder sich
nach § 234 KAGB an
Immobiliengesellschaften beteiligen, wenn
die Immobilien vor dem Erwerb im Einklang
mit den Anlagebedingungen des AIF und §
235 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 KAGB bewertet
wurden und anschließend mindestens
einmal jährlich im Einklang mit den
Anlagebedingungen des AIF bewertet
werden. Die Gesellschaft darf Beteiligungen
an Immobilien nur dann erwerben, wenn
der Wert entsprechender Immobilien 15%
des Wertes des AIF nicht übersteigt, soweit
nicht in den Anlagebedingungen die
Regelung des § 235 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
KAGB abbedungen worden ist. b. Die
Gesellschaft darf Darlehen aufnehmen und
Sicherheiten gewähren, sofern diese mit
dem KAGB und den Anlagebedingungen
vereinbar sind. c. Die Gewährung von
Darlehen, außer Gesellschafterdarlehen an
Immobilien haltende Gesellschaften, ist
ausgeschlossen. Der Gesellschaft sind die
Gewährung von Bürgschaften und
sonstigen Sicherheiten und die Übernahme
von Garantien für Dritte nicht gestattet.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2
(Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital), 3
(Geschäftsjahr, Dauer,Sitz) und 6 (Geschäftsführungsbefugnis
und Rechte der Verwahrstelle) beschlossen.
a)
24.03.2023
Bogner

b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.