Handelsregister · HRB 5513
Chronologischer Auszug
Sigma Retail Development GmbH · Amtsgericht Limburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Sigma Retail Development GmbH b) Limburg Geschäftsanschrift: Sainte-Foy-Straße 27, 65549 Limburg a. d. Lahn c) 2.1 Immobiliengesellschaft nach dem KAGB. Die Gesellschaft ist eine Immobiliengesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (das "KAGB"). Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (die "Universal") ist eine deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB und hat den offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen und dem Investitionsschwerpunkt Immobilien "Real Rendite UI" aufgelegt und verwaltet diesen (der "AIF"). Die Universal hält ihre Beteiligung an der Gesellschaft für Rechnung des AIF. 2.2 Geschäftszweck a. Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien sowie die Beteiligung an anderen Immobiliengesellschaften. Die Gesellschaft darf nur Tätigkeiten ausüben, die die Universal nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des KAGB und der Rundschreiben und Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den jeweiligen Anlagebedingungen des von der Universal betreuten AIFs ausüben darf. b. Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 sowie Abs. 3 KAGB und den Anlagebedingungen des AIF erwerben. Die Gesellschaft kann zudem Gegenstände erwerben, die zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. c. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften, dem KAGB und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind. 2.3 Vermögensverwaltende Tätigkeit a. Die Gesellschaft soll keine gewerblichen Tätigkeiten sowie Tätigkeiten ausüben oder Geschäfte betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c oder § 34f Gewerbeordnung oder nach § 32 des Kreditwesengesetzes ("KWG") i. V. m. § 1 KWG bedürfen. b. Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend im ertragssteuerlichen Sinn tätig. Die Gesellschaft folgt dem Leitbild eines langfristig orientierten Vermögensverwalters. c. Sonstige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. 2.4 Anlagebeschränkungen a. Die Gesellschaft darf Immobilien nach § 231 KAGB nur dann erwerben oder sich nach § 234 KAGB an Immobiliengesellschaften beteiligen, wenn die Immobilien vor dem Erwerb im Einklang mit den Anlagebedingungen des AIF und § 235 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 KAGB bewertet wurden und anschließend mindestens einmal jährlich im Einklang mit den Anlagebedingungen des AIF bewertet werden. Die Gesellschaft darf Beteiligungen an Immobilien nur dann erwerben, wenn der Wert entsprechender Immobilien 15% des Wertes des AIF nicht übersteigt, soweit nicht in den Anlagebedingungen die Regelung des § 235 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 KAGB abbedungen worden ist. b. Die Gesellschaft darf Darlehen aufnehmen und Sicherheiten gewähren, sofern diese mit dem KAGB und den Anlagebedingungen vereinbar sind. c. Die Gewährung von Darlehen, außer Gesellschafterdarlehen an Immobilien haltende Gesellschaften, ist ausgeschlossen. Der Gesellschaft sind die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Heyer, Désirée, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Friedrich, Joachim, Hamburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Fuhr, Marcel, Limburg a. d. Lahn, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. Bestellt als Geschäftsführer: Reip, Herwart Wilhelm, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 103572) nach Limburg beschlossen. | a) 19.02.2016 Klüter | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Schiede 18a, 65549 Limburg a. d. Lahn | a) 10.03.2017 Seip b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Heyer, Désirée, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführerin: van Eisern, Beatrice, Dortmund, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 13.07.2018 Michel b) Fall 3 | ||||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Ste.-Foy-Staße 35-37, 65549 Limburg a. d. Lahn | a) 22.09.2022 Seip b) Fall 4 | ||||
| 5 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Mauz, Ralf, Kelkheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Burghardt, Jörn, Leverkusen, *XX.XX.XXXX | a) 05.12.2022 Bogner b) Fall 5 | ||||
| 6 | c) 2.1 Immobiliengesellschaft nach dem KAGB. Die Gesellschaft ist eine Immobiliengesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (das "KAGB"). Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (die "Universal") ist eine deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB und hat den offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen und dem Investitionsschwerpunkt Immobilien "Real Rendite UI" aufgelegt und verwaltet diesen (der "AIF"). Die Universal hält ihre Beteiligung an der Gesellschaft für Rechnung des AIF. 2.2 Geschäftszweck a. Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien sowie die Beteiligung an anderen Immobiliengesellschaften. Die Gesellschaft darf nur Tätigkeiten ausüben, die die Universal nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des KAGB und der Rundschreiben und Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den jeweiligen Anlagebedingungen des von der Universal betreuten AIFs ausüben darf. b. Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 sowie Abs. 3 KAGB und den Anlagebedingungen des AIF erwerben. Die Gesellschaft kann zudem Gegenstände erwerben, die zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. c. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften, dem KAGB und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind. 2.3 Anlagebeschränkungen a. Die Gesellschaft darf Immobilien nach § 231 KAGB nur dann erwerben oder sich nach § 234 KAGB an Immobiliengesellschaften beteiligen, wenn die Immobilien vor dem Erwerb im Einklang mit den Anlagebedingungen des AIF und § 235 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 KAGB bewertet wurden und anschließend mindestens einmal jährlich im Einklang mit den Anlagebedingungen des AIF bewertet werden. Die Gesellschaft darf Beteiligungen an Immobilien nur dann erwerben, wenn der Wert entsprechender Immobilien 15% des Wertes des AIF nicht übersteigt, soweit nicht in den Anlagebedingungen die Regelung des § 235 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 KAGB abbedungen worden ist. b. Die Gesellschaft darf Darlehen aufnehmen und Sicherheiten gewähren, sofern diese mit dem KAGB und den Anlagebedingungen vereinbar sind. c. Die Gewährung von Darlehen, außer Gesellschafterdarlehen an Immobilien haltende Gesellschaften, ist ausgeschlossen. Der Gesellschaft sind die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital), 3 (Geschäftsjahr, Dauer,Sitz) und 6 (Geschäftsführungsbefugnis und Rechte der Verwahrstelle) beschlossen. | a) 24.03.2023 Bogner b) Fall 6 |
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