Übernahme, Führung, Koordinierung und Verwaltung von Gesellschaften und Beteiligungen, insbesondere der Beteiligung an der Sigel GmbH; die Übernahme von Dienstleistungen für Tochter- und Beteiligungsgesellschaften; der Handel mit Papier.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Daniel Petrasch
Mertingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2001 zuletzt geändert am 16.08.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2015 hat die Ergäzung des § 6 Ziff. 6.1 (Beirat, Zusammensetzung, Wahl und Amtsdauer) um S. 2 der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Gesellschaftsvertrag vom 10. Mai 2001, entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Sigel Holding GmbH + Co. (HRA 2273, AG Augsburg) mit Sitz in Mertingen gemäß Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 10. Mai 2001.
Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 16. August 2001 und durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der Sigel Holding Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Mertingen (HRB 18603, AG Augsburg) und der Sigel Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in Mertingen (HRB 12959, AG Augsburg) jeweils vom selben Tag sind die beiden letztgenannten Gesellschaften auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16. August 2001 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die Sigel Holding GmbH mit dieser nach § 2 Nr. 1 UmwG verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.08.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 18 So.
Beschluss Bl. 27, 31 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.