Handelsregister · HRB 79320
Chronologischer Auszug
SIGAVEST Vermögensverwaltung GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) SIGAVEST Vermögensverwaltung GmbH b) Berlin c) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportofolioverwaltung) im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 des Kreditwesengesetzes sowie sonstige Geld- und Finanzgeschäfte, soweit diese nach dem Kreditwesengesetz oder nach der Gewerbeordnung einer Erlaubnis nicht bedürfen. | 50.000 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Mallek, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 04.10.2000 | a) 13.08.2004 Müller b) Tag der ersten Eintragung 16.03.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | c) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportofolioverwaltung) im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 des Kreditwesengesetzes sowie sonstige Geld- und Finanzgeschäfte, soweit diese nach dem Kreditwesengesetz oder nach der Gewerbeordnung einer Erlaubnis nicht bedürfen oder, soweit eine Genehmigung erforderlich ist, eine solche Genehmigung vorliegt. | 75.000,00 EUR | b) Geschäftsführer: 2. Römer, Carsten, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Geschäftsführer: 3. Adams, Stefan, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 5. August 2004 ist das Stammkapital der Gesellschaft um 25.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Gegenstand), 4 (Stammkapital), 6 (Geschäftsführer), 8 (Verpflichtung zur Geschäftsführung), 9 (Wettbewerbsverbot), 13 (Jahresabschluss, Lagebericht, Ergebnisverwendung) und 15 (Abtretung von Geschäftsanteilen); § 5 (Stammeinlagen) wurde ersatzlos gestrichen. | a) 07.09.2004 Schonk b) Beschluss Bl. 25 ff. | |
| 3 | c) Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung)im Sinne von § 1 Abs.1a) Satz 2 Nr.1 des Kreditwesengesetztes, die Anschaffungund Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) im Sinne von § 1 Abs.1a) Satz 2 Nr.2 des Kreditwesengesetzes. Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportofolioverwaltung) im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 des Kreditwesengesetzes sowie sonstige Geld- und Finanzgeschäfte, soweit diese nach dem Kreditwesengesetz oder nach der Gewerbeordnung einer Erlaubnis nicht bedürfen oder, soweit eine Genehmigung erforderlich ist, eine solche Genehmigung vorliegt. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.09.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 Absatz 1(Gegenstand), § 6 Absatz 1 (Geschäftsführer) und § 14 (Einziehung von Geschäftsanteilen) sowie in § 8, dessen Absätze 1 bs 3 ersatzlos aufgehoben wurden. | a) 06.11.2006 Dr. Schulte b) Gesellschaftsvertrag Bl. 52 - 59 Beschluss Bl. 47 f. | |||
| 4 | a) Die Eintragung laufende Nummer 3, betreffend die Eintragung der Änderung des Gesellschaftsvertrages ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.09.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 Abs. 1 und 2 (Geschäftsführer), § 2 (Gegenstand), § 14 (Einziehung von Geschäftsanteilen) sowie in § 8, dessen Absätze 1 bis 3 ersatzlos aufgehoben wurden. | a) 01.12.2006 Dr. Schulte | ||||
| 5 | a) 01.12.2006 Dr. Schulte b) Rötung zu lfd. Eintragung Ziffer 3 in Spalte 6 von Amts wegen ergänzt. | |||||
| 6 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Kurfürstenstraße 12a, 12105 Berlin | a) 05.07.2011 Zenke | ||||
| 7 | c) Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes, die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes, die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 9 des Wertpapierinstitusgesetzes, die Anlagenberatung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Wertpapierinstitusgesetzes sowie sonstige Geld- und Finanzgeschäfte, soweit diese nach dem Wertpapierinstitutsgesetz oder nach der Gewerbeordnung einer Erlaubnis nicht bedürfen oder, soweit eine Genehmigung erforderlich ist, eine solche Genehmigung vorliegt. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.10.2023 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Gegenstand) und 16 (Bewertung und Abfindung). | a) 16.10.2023 Mallison |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.