Handelsregister · VR 1445

Chronologischer Auszug

Siedlung "Zum Berggeist" 1930 e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Siedlung "Zum Berggeist" 1930

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Einmalige Abhebungen bis zum Betrage von 100,- DM im
Monat sind mit der Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder statthaft. Höhere Summen bedürfen der Genehmigung
der Mitgliederversammlung und der Unterschrift des Gesamtvorstandes.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Leißling, Bernd, Berlin

Zweiter Vorsitzender:

2.
Jock, Bernd, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 12.10.1930, zuletzt
geändert und zugleich neu gefasst am 28.10.1973.
a)
20.10.2006
Wirth
b)
Satzung Bl.
157-159

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Zweiter Vorsitzender:
2. Jock, Bernd
Zweiter Vorsitzender:
3.
Bannach, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
25.11.2008
Pietsch
3b)
Nicht mehr Erster Vorsitzender:
1. Leißling, Bernd

Erster Vorsitzender:
4.
Bannach, Manfred, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz); §
8 (Wahl des Vorstandes und der Vertrauensleute)
und § 10 (Hauptversammlung) beschlossen.
§ 13 (Haftung des Kassierers) ist gestrichen worden. Dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
a)
07.10.2009
Pietsch
b)
Beschluss Bl.20
Bd. II
4a)
Siedlung "Zum Berggeist" 1930 e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Zu Verfügungen über Beträge von mehr als 50,-- EUR ist
die Genehmigung der Mitgliederversammlung sowie die
Unterschrift des Gesamtvorstandes erforderlich.
b)
Nicht mehr Erster Vorsitzender:

4. Bannach, Manfred

Änderung zu Nr. 3:
erster Vorsitzender:

Bannach, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:

5.
Gems, Rolf, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2022 hat
die Änderung der Satzung in § 15 (Beschluss Satzungsänderung) und § 16 (Zusamensetzung geschäftsführender Vorstand) beschlossen.
Die gesamte Satzung ist auf gendersensible Sprache umgetellt worden.
a)
19.01.2023
Pietsch
b)
Beschluss Bl.
43-47/51-52
(53-56) Bd.II
5a)
Durch Beschluss der Jahreshauptverammlung vom
09.06.2023 ist § 13 (Einmalige Abhebungen) gestrichen worden. Dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
a)
25.08.2023
Pietsch
b)
Beschluss Bl.
74-78 (81-84)
Bd.II
6a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
a)
14.09.2023
Pietsch
b)
Allgemeine Vertretungsbefugnis
von Amts wegen
berichtigt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.