Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern. Je zwei von ihnen, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Satzung Blatt 11 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 11.04.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.02.2006.
Fall 4
Fall 5
Satzung
Satzung vom 11.02.1979
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.