Handelsregister · VR 10752

Chronologischer Auszug

Siedlergemeinschaft Wohnpark Lüssen · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Siedlergemeinschaft Wohnpark Lüssen

b)
Worms
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Vertreter des Vorsitzenden, dem
Schriftführer und dem Rechner.

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, daß er für Verfügungen über DM 1.000,-- bis
einschließlich DM 3.000,-- der vorherigen Zustimmung
der Mitgliederversammlung mit einfacher
Stimmenmehrheit der Erschienen bedarf. Für
Verfügungen über DM 3.000,-- sowie über
Darlehensaufnahmen kann eine Beschlussfassung von
der Mitgliederversammlung nur getroffen werden, wenn
diese in der Tagesordnung mitgeteilt und 2/3 aller
Mitglieder anwesend sind, von denen mindestens 80 %
zustimmen müssen. Bei Beschlussfähigkeit ist der
Vorstand verpflichtet, innerhalb 4 Wochen eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen,
die mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienen
entscheidet.

b)
Vertreter des Vorsitzenden:
Hermann, Dieter, Worms
Vorsitzender:
Gerbich, Michael, Worms
Schriftführer:
Rückert, Heinfried, Worms
Rechner:
Klos, Jürgen, Frankenthal, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 05.10.1984
a)
01.08.2006
Klumb

b)
Tag der ersten Eintragung:
18.11.1985

Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Worms VR 752
getreten.

Freigegeben am 01.08.2006.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.