Handelsregister · VR 200378

Chronologischer Auszug

Siedlergemeinschaft Waldfrieden e.V. · Amtsgericht Weiden i. d. OPf.

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Siedlergemeinschaft Waldfrieden (e.V.)

b)
Weiden
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für
Kassengeschäfte bis zu 500,00 Euro haben der 1. und
der 2. Vorsitzende Einzelvertretungsvollmacht. Bei
Ausgaben über 500,00 Euro bis 2500,00 Euro ist die
Zustimmung des Vereinsauschusses erforderlich. Bei
Ausgaben über 2500,00 Euro wird in der
Mitgliederversammlung abgestimmt.

b)
Vorstand:
Salavs, Herbert, Weiden i.d.OPf., *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Wolf, Elke, geb. Päge, Weiden i.d.OPf., *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 15.03.2014.

b)
Vorstand gem. § 26 BGB: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender.
a)
01.07.2014
Rupprecht

b)
Satzung Bl. 12 ff. SB;
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Wolf, Elke, geb. Päge, Weiden i.d.OPf., *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Hoch, Günther, Weiden i.d.OPf, *XX.XX.XXXX
a)
21.08.2015
Rupprecht
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Hoch, Günther, Weiden i.d.OPf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Salavs, Jens, Weiden i.d.OPf., *XX.XX.XXXX
a)
08.12.2022
Geitner
4a)
Siedlergemeinschaft Waldfrieden e.V.

b)
Sitz von Amts wegen berichtigt:
Weiden i.d.OPf.
a)
Vertretungsregelung geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für
Kassengeschäfte bis zu 500,00 Euro haben der 1. und
der 2. Vorsitzende Einzelvertretungsvollmacht. Bei
Ausgaben über 500,00 EUR bis 3.000,00 EUR ist die
Zustimmung des Vorstands erforderlich. Bei Ausgaben
über 3.000,00 EUR wird in der Mitgliederversammlung
abgestimmt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2024 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 2
(Gemeinnützigkeit), 3 (Vergütung für die Vereinstätigkeit), 4 (Zwecke und deren
Verwirklichung), 5 (Mitgliedschaft), 6 (Stimmrecht und Wählbarkeit), 9 (Organe der
Gemeinschaft), 10 (Vorstand), 12 (Mitgliederversammlung), 13 (Beurkundung), 15
(Kassenprüfung), 17 (Übertragung des Vermögens) und 18 (Inkrafttreten) der Satzung
beschlossen. § 11 (Vereinsauschuss) und § 16 (Auflösung) wurden gestrichen.
Der Name des Vereins ist geändert.
a)
26.11.2024
Seitz

b)
Beschluss Bl. 34 ff. SB; Neue
Satzung Bl. 46 ff. SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.