Jedes vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender) vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte über 500,-- EUR bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes gemäß § 8 der Satzung. Jedes vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Volkmar Reuter
Schwabmünchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.03.2000
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.04.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
SB 14, 15
Bl. 16, 17, 18 SB
Beschluss Bl. 22 SB, Satzung Bl. 23 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.