Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus - dem 1. Vorsitzenden - dem 2. Vorsitzenden. Gemäß § 26 BGB wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB durch die Vorstandsmitglieder gemeinschaftllich vertreten. Der Vorstand kann Verbindlichkeiten nur bis zum Betrag von 250,00 Euro im Einzelfall eingehen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sebastian Gerdes
Datteln
Vorstand
Diethard Klaßen
Datteln
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.03.1965 zuletzt geändert am 18.02.1989
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2008 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde insgesamt abgeändert und vollständig neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2016 hat die Änderung der Satzung in folgenden Bereichen beschlossen: § 3 (Mitglied und Stimmberechtigung/ Aufnahmegebühr/ Abfindung ausgeschiedener Aktivmitglieder), Wegfall des § 4 (Partnermitglieder); bisheriger § 5 (Austritt aus dem Verein - Ausschluss aus dem Verein) wird § 4; § 11 (Revisoren), § 14 (Nutzungsgebühr für Garagen) und § 18 (Schlussbestmmungen).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.12.1965 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.09.2004.
Anmeldung Blatt 1 ff. SB
Anmeldung Blatt 15 ff. SB
Satzung Blatt 21 ff. SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.