Handelsregister · VR 32763

Chronologischer Auszug

Siedlergemeinschaft Andreas-Hermes-Siedlung und Hof Berlin-Rudow e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Siedlergemeinschaft Andreas-Hermes-Siedlung und
Hof Berlin-Rudow e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Beisitzer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den ersten oder den zweiten Vorsitzenden jeweils
gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Nitzsche, Mario, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Gericke, Lutz, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

3.
Lowag, Tino, *XX.XX.XXXX, Berlin

Beisitzer:
4.
Peters, Bruno, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführerin:

5.
Scholz, Hannelore, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 29.05.2013

Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 11 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
31.10.2013
Hanney
b)
Satzung Bl.9-14
Beschluss
Bl.25,26
(Bl.28-33)
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Nicht mehr Beisitzer:

4. Peters, Bruno

Nicht mehr Schriftführerin:

5. Scholz, Hannelore
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2015 hat
die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand)und §
14(Revision) beschlossen.
a)
07.06.2016
Dambietz
b)
Beschluss Bl.
42-43,52 (44-49)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.